Susanne
In einem Fall haben Sie Recht: die Grundlage für die Abrechnung muss der Grundsteuerbescheid für 2004 sein. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Kosten in 2004 die gleiche Höhe hatten. Natürlich haben Sie Anrecht auf den Nachweis aus 2004.
Weiterhin können Sie dem Grundsteuerbescheid entnehmen, dass dieser für eine Wohnung ist, das Gewerk ist dort vermerkt (wie z.B. blablablastr- Hausnummer- 2. Etage links)
Weiterhin entsprechen die 150,85 exakt 9/12 des Gesamtbetrages.
Gast
Weiterhin können Sie dem Grundsteuerbescheid entnehmen, dass dieser für eine Wohnung ist, das Gewerk ist dort vermerkt (wie z.B. blablablastr- Hausnummer- 2. Etage links)
Aber das ist es ja: es steht dort wörtlich:
"Lagebezeichnung: Straße + Nr."
Da steht kein Bezug auf eine Wohnung !
Selbst wenn tatsächlich mehrere (!) Bescheide einzeln jeweils im Bezug auf die Wohnung ausgestellt werden würden, so müsste doch zumindest deutlich, auf welche Wohnung sich welcher Bescheid bezieht, oder ??
Susanne
Dann die Vermieterin darum bitten, dass sie nachweist, dass der Bescheid nur für die ehemalig angemietete Wohnung ist.