Der_Mario
Wenn Du Zweifel hast, lass Dir den Grundsteuerbescheid vorlegen.
Es ist allerdings grundsätzlich möglich, dass die Grundsteuern vom Finanzamt rückwirkend erhöht werden. In dem Fall müsst Ihr leider zahlen, da das der Vermieter nicht zu vertreten hat (§ 556 Abs. 3 BGB).