Berthelstal 25.08.2009 08:13
Das ist reine Verhandlungssache. Eine Pflicht des Vermieters zum wunschgemässen Bodenbelag gibt es nicht.Die Kaltmiete hängt sehr von der Lage ab und kann aus der Ferne nicht kommentiert werden.
AMAyer 25.08.2009 12:57
Sie sollten den Vermieter schriftlich auffordern, den von Ihnen benannten Umbauten zu tätigen.
AM