Viviane33
Also ganz so ist auch nicht.. diese 6 Monate sind in besonderen Einzelfällen bei Gerichtsverfahren zugestanden worden. Ist in Deinem Fall ein Übergabeprotokoll vorhanden, das der VM nach Beseitigung der Mängel "mängelfrei" unterschrieben hat, muss er auch die Kaution auszahlen. Mängel nach der Übergabe mit Protokoll können nicht mehr geltend gemacht werden. Allerdings kann er einen Teilbetrag zur Sicherheit für die zu erwartende NK-Abrechnung einbehalten. Dieser Betrag sollte den Nachzahlungen der letzten Jahre entsprechen + einen angemessenen Sicherheitszuschlag.. Sprich wenn Du meist 80 Euro NK nachgezahlt hast, dann wäre er hier mit ca. 300 Euro für 2 Jahre gut bedient. Den Rest muss er auszahlen.