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Hallo,
ich hoffe doch, dass Ihr mir da weiterhelfen könnt..
am 01.10.2002 bin ich in einem Mehrfamilienhaus eingezogen. Bei der Übergabeprotokoll habe ich auf den Hausverwalter darauf angesprochen, dass er alle Zähler, auch die Heizkörper (Verdunströhrchen) ablesen solle. Er hat jedoch nur die Warmwasserzähler abgelesen.
3 Wochen nach Einzug bekam ich ein Vertrag von einer Fernwärmeversorgungs-Firma. Die Ferwärmeversorgung würde nur mit dieser Firma ablaufen. Die Abschlagzahlung beträge 110,00 €. Wir unterschrieben diese und sendeten zurück.
Am 04.01.2003 wurde eine Ablesung vorgenommen, mit folgenden Anzeigewerten:
46-Kinderzimmer : 12,60
36-Küche : 13,8.. handschriftlich durchgestrichen und mit "TS.Keine Amp" eingetragen
11-Kinderzimmer : 11,9 ... handschriftlich durchgestrichen und mit "13,8" eingetragen
30-Badezimmer : 4,9... handschriftlich durchgestrichen und mit "11,9" eingetragen
23-Schlafzimmer : 5,6... handschriftlich durchgestrichen und mit "4,9" eingetragen
18-Kinderzimmer : 5,60
51-Esszimmer : 15,10
39-Wohnzimmer : TS*
Im März 2003 habe ich dann eine Rechnung mit folgender Anzeigewerten erhalten:
46-Kinderzimmer : 12,60
36-Küche : 2,80
11-Kinderzimmer : 13,80
30-Badezimmer : 11,90
23-Schlafzimmer : 4,90
18-Kinderzimmer : 5,60
51-Esszimmer : 15,10
39-Wohnzimmer : 20,53
Nach diesen Bewertungsgrundlagen wurde mir nach Gradtagszahlentabelle berechnet und mit 36% veranlagt. Demnach hätte eine Nachzahlung in Höhe von 160,00 € zu leisten.
Etwa ein Jahr später, am 08.11.2003 wurde für das Jahr 2003 eine Ablesung vorgenommen. Demnach ergingen folgende Messwerte:
46-Kinderzimmer : 15,40
36-Küche : TS/SA
11-Kinderzimmer : 6,2
30-Badezimmer : 2,8
23-Schlafzimmer : TS/SA
18-Kinderzimmer : 6,9
51-Esszimmer : 1,6
39-Wohnzimmer : 13,2
Unter Beachtung, dass wie nie, aber nie die Heizkörper im Esszimmer und in der Küche benutzen, obwohl diese auch mit berechnet werden, ist unser Heizverhalten doch erheblich geringer. Die Fernversorgungsfirma sieht aber nicht ein, dass die hohen Messwerte dem vorigen Mieter zu last gelegt werden muss.
Soll ich doch noch den Nachforderung für das Jahr 2002 zahlen??
Gruss
Ayhan