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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,
mich erwartet demnächst die Nebenkostenabrechnung meines Ex-Vermieters (bin im Mai 2006 ausgezogen). U.a. wird er mir mit einer Rechnung für den Austausch des sog. Schwimmers im Toilettenkasten aufwarten.
Jetzt ist meine Frage: Gehört dieser Schwimmer im Spülkasten zu den Dingen, die ich als Mieter übernehmen muß oder doch eher zu den "Grundbestandteilen" einer Wohnung, die einfach in Ordnung sein müssen, um eine Wohnung zu vermieter.
Das Teil an sich ist im Baumarkt nicht teuer (ca. 12 €), aber durch die Repartur durch einen Fachbetrieb sind dann doch über 50 € aufgelaufen.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Viele Grüße

Steffi
Stichwörter: toilettenspülung

1 Kommentar zu „Toilettenspülung”

Susanne Experte!

Für diese Instandsetzung ist der Vermieter verwantwortlich.
Möglicherweise fällt das im Entferntesten noch unter die Kleinreparaturklausel, falls Du im Mietvertrag eine hattest, für Sachen, die dem direkten Einfluss des Mieters unterliegen.
Wie gesagt, dafür bedarf es einer Kleinreparaturklausel im MV mit 2 facher Begrenzung.

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