Susanne
Für diese Instandsetzung ist der Vermieter verwantwortlich.
Möglicherweise fällt das im Entferntesten noch unter die Kleinreparaturklausel, falls Du im Mietvertrag eine hattest, für Sachen, die dem direkten Einfluss des Mieters unterliegen.
Wie gesagt, dafür bedarf es einer Kleinreparaturklausel im MV mit 2 facher Begrenzung.