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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

bereits vor einigen Jahren (weiß nicht mehr genau - wann) wurde ein Urteil ausgesprochen, in dem man dem Mieter einen grundsätzlichen Recht eingeräumt hätte, Mietzahlungen für eine Wohnung erst am Ende eines Monats (also nicht innerhalb der ersten 3 Tagen - wie in BGB steht) einzurichten... Die Sache wurde damals relativ laut in Medien besprochen (erste Seite in "Bild" etc.) - dennoch, wie wir wissen, macht kaum jemand Gebrach von einer solchen Rechtsprechung.
Eines läßt sich trotzdem ungefähr seit dieser Zeit feststellen (weiß nicht, ob da ein Zusammenhang bestehe): von dem Praxis 3 KM als Kaution zu verlangen wurde statistisch gesehen immer mehr Abstand genommen - und nun verlangt man grundsätzlich nur 2 KM...

Vielleicht kann mir da jemand helfen und die Situation diesbezüglich etwas näher erklären. Ich versuchte diesen Urteil ausfindig zu machen, aber bisher ohne Erfolg. Oder war die ganze Geschichte vielleicht nur ein 1.04-Witz?

Beste Grüsse!


Marc
Stichwörter: suche + urteil + hallo

1 Kommentar zu „Hallo :-) Suche einen Urteil...”

Susanne Experte!

Ja, so wie Du das beschreibst, war es ein Aprilscherz.

So ein Urteil ist mir nicht bekannt, weiterhin sind mir auch keinerlei Urteile des BGH bekannt, die das BGB ausser Kraft setzen würden. Denn es ist faktisch nicht nötig, etwas, was im BGH explizit geregelt ist, zu verhandeln.

Daher gilt weiterhin: die Miete muss bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter sein.
Wie hoch die Kaution ist, ist Verhandungssache. Der Vermieter hat auch nach BGB weiterhin Anspruch auf bis[/b:e3bb3] zu 3 MM, kann[/b:e3bb3] aber auch weniger verlangen.

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