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Handelsvertretervertrag: keine einseitige Verjährungseinschränkung
Eine vertragliche Regelung, nach der die vierjährige Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Handelsvertretervertrag einseitig zu Lasten des Handelsvertreters abgekürzt wird, ist unwirksam.
Urteil des BGH vom 12.02.2003
VIII ZR 284/01
NJW 2003, 1670