Susanne
Solvent soll ja wohl heissen, dass der Nachmieter ohne Mühe die Miete etc.aufbringen kann, d.h. über Einkommen verfügen. Vielleicht möchte der VM ja auch die Miete erhöhen.
Timmy1974
Eine Möglichkeit, um das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, ist es den Nachmieter zu stellen. Das geht aber nur, wenn die sogenannte Nachmieter- oder Ersatzmieterklausel im Mietvertrag steht. Der Mieter muss dann bei Benennung eines geeigneten Nachmieters aus dem Mietvertrag entlassen werden. Das Recht, vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, haben Mieter auch, wenn sie selbst gekündigt haben, und ihnen daraufhin von Vermieterseite angeboten wird, das Mietverhältnis bei der Nennung eines Nachmieters noch vor Ablauf der eigentlichen Mietfrist zu beenden.
Bei Bestehen der Ersatzmieterklausel dürfen vom Mieter vorgeschlagene Nachmieter vom Vermieter nur dann abgelehnt werden, wenn gewichtige in der Person des Nachmieters liegende Gründe gegeben sind oder es ernsthafte Anzeichen für seine Zahlungsunfähigkeit gibt. Die Ablehnung von Nachmietern, nur weil sie Ausländer sind, ohne dass einer der oben genannten Gründe zutrifft, ist unzulässig.
Auch die weitverbreitete Meinung, um eine Wohnung aufgeben zu können, genüge es, drei mögliche Nachmieter zu benennen, ist falsch!
Ist keine Nachmieterklausel vereinbart worden, so ist eine Entlassung aus einem bestehenden Mietverhältnis nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Es müsste für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten, nicht ausziehen zu können. Von einer solchen Härte wird beispielsweise ausgegangen, wenn Mieter heiraten oder ein Kind erwarten und die gemietete Wohnung vor Ablauf der Mietfrist zu klein würde. Oder auch, wenn Mieter ihren Arbeitsplatz verlieren und in einer anderen Stadt neue Arbeit finden.
Doch selbst wenn diese Umstände vorliegen, kann der Mieter die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses nicht verlangen, wenn die verbleibende Mietzeit nur noch verhältnismäßig kurz ist (als kurz gelten z.B. drei Monate).
Miethäftling
noch ne kleine Info am Rande:
Als arbeitsloser Mieter hat man die Möglichkeit eine Abtretung der Mietkosten direkt an den Vermieter zu beantragen. Man bekommt das Wohngeld quasi selbst nicht mehr in die Hand, sondern es wird direkt an den Vermieter überwiesen.
Wenn man dem Vermieter dies anbietet, dann kann er einem eigentlich nicht ablehnen mit der Begründung, daß er Angst hat keine Miete zu erhalten.
Im Falle, daß man die Miete wegen Unregelmäßigkeiten kürzen muß, ist das aber natürlich ein Nachteil für den Mieter.
tenant61
noch ne kleine Info am Rande:
Als arbeitsloser Mieter hat man die Möglichkeit eine Abtretung der Mietkosten direkt an den Vermieter zu beantragen. Man bekommt das Wohngeld quasi selbst nicht mehr in die Hand, sondern es wird direkt an den Vermieter überwiesen.[/quote:946d7]
da muss ich widersprechen; diese zeiten sind vorbei. hartz IV soll die arbeitslosen zur selbständigkeit erziehen, aus diesem grunde wird die miete ausdrücklich nicht mehr direkt vom arbeitsamt an den vermieter gezahlt, sondern der leistungsempfänger soll selbst für regelmäßige und pünktliche zahlung sorgen. ausnahmen gibt´s nur noch in seltenen fällen, z.b. nach bereits ausgesprochener fristloser kündigung.
Im Falle, daß man die Miete wegen Unregelmäßigkeiten kürzen muß, ist das aber natürlich ein Nachteil für den Mieter. [/quote:946d7]
eine abtretung ist niemals zum nachteil für den abtretenden, denn er kann sie jederzeit widerrufen (auch ohne widerrufsvorbehalt) oder beschränken.
Miethäftling
@tenan61: Ich möchte da überhaupt nicht mit dir diskutieren und behaupte auch nicht, daß ich etwas besser weiß.
Ich kann nur von meinem eigenen Fall ausgehen. Ich bin selbst ALGII Empfänger und habe diese Mietabtretung von mir aus angeboten um an eine Wohnung zu kommen und es funktioniert auch einwandtfrei. Das ist passiert im Oktober des letzten Jahres, als Hartz IV schon in Kraft war. Kann also gut sein, daß es da eine Ausnahmeregelung oder sowas gibt. Ich kann nur von mir sagen, daß das einwandtfrei durchging.
tenant61
aber zum diskutieren sind wir doch hier, oder? <!-- s --><!-- s -->
ich lass mich auch immer gern eines besseren belehren, hab die weisheit schließlich nicht für mich gepachtet.
also, wenn das bei dir auf antrag durchging, umso besser. vielleicht gibt´s da kommunale unterschiede.
ich selbst bin übrigens auch algII-empfänger. bei antragstellung hab ich ein gespräch zwischen zwei sachbearbeitern mithören müssen, wo es genau um das thema ging. ich vermute, dass es entweder kommunale unterschiede gibt oder dass sachbearbeiter einen gewissen ermessensspielraum im einzelfall haben.