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Unter der Anbahnung eines Mietverhältnisses versteht man Verhandlungen über den Abschluß eines Mietvertrags, und zwar von der Aufnahme des ersten Kontakts (z.B. Reaktion auf ein Inserat) bis zum Vertragsschluß. Mit der Eröffnung von Vertragsverhandlungen entsteht aber bereits ein vorvertragliches Schuldverhältnis, das den Beteiligten die Pflicht auferlegt, in ihrem Herrschaftsbereich alles zu tun oder zu unterlassen, was dem potentiellen Vertragspartner Schaden zufügen könnte.