Susanne
Auf "irgendwen" war der Strom sicher angemeldet, ich gehe mal davon aus, dass der Strom auf den Eigentümer der Wohnung angemeldet war.
Wenn das bei Anmietung so war und der VM hat nicht dazu aufgefordert, den Strom umzumelden und auch im MV nichts schrfitlich vereinbart war, müsste er eine mündliche Aufforderung beweisen.
Das ist in der Regel schwierig.
Der Stromlieferant wird an Dich keine Forderungen stellen, da er offenbar bezahlt wurde, ansonsten wär der Strom vom Lieferanten abgestellt worden.
Nomas
Der VM meinte nur das der Vormieter den Strom abgemeldet hat.
Und ich den neu anmelden sollte. Der Vormieter hat laut VM den Strom abgemeldet und daher wurde meine Stromuhr, von insgesamt 4 Uhren, nicht mehr Kontroliert. Nur frage ich mich warum der Srom nicht abgeschaltet worden ist, nach dem der Vormieter seinen abgemeldet hat.
Laut VM kann die NVV nicht einzelne Parteien vom Strom abklemmen obwohl es 4 Uhren giebt ?!
Ich habe keinen Strom bezahlt, da ich dachte er were in den Nebenkosten mit drin. In den 2 Jahren war Strom vorhanden obwohl ich nie welchen bestellt habe. Weshalb sollte ich mir nun den Schuh anziehen und für einen Strom bezahlen den ich nie bestellt habe ?^^
fin
Den Strom haben Sie aber genutzt, unerheblich davon ob Sie den bestellt hatten oder nicht. Wenn ich mir beim Bäcker schon mal ein Brötchen selbst nehme und anknabbere, dann muß ich das auch bezahlen, ohne das ich das ausdrücklich bestellt habe <!-- s --><!-- s -->
Hätten Sie den Strom nicht bestellen und nutzen wollen, dann hätten Sie den Vermieter informieren müssen mit "Hallo, ich bekomme Strom geliefert, habe den aber nicht bestellt und will den nicht bezahlen." Das haben Sie aber offensichtlich nicht getan und somit haben Sie eine Leistung erhalten, die Sie auch mit einer Gegenleistung (Bezahlen) ausgleichen müssen.
Nomas
Es kann doch nicht sein.
Wenn der Bäcker mir seine Brötchen vor die Türe wirft,ohne das ich jemals irgendwelche bestellt habe. Und dann irgendwann fordert diese zu bezahlen. Unabhängig davon ob ich sie gegessen habe oder verotten lassen habe vor der Tür.
Wenn ich als Dachdecker einen Kamien erneuere und ich dabei die Hausnummer verwechsel. Und ich denn dan erneuere ohne rücksprache, muß mich nicht wundern wenn der jenige nichts bezahlt...
Susanne
Das heisst, der Vermieter hat also den Strom nicht bezahlt.
Stellt der Stromversorger die Forderung an Dich, so wirst Du im Endeffekt bezahlen, ob Du das einsiehst oder nicht.
Wenn Du z.Zt. Strom vom gleichen Versorgungsunternehmen beziehst und die alte Rechnung nicht begleichst bist Du ganz schnell "stromlos"...
fin
"Wenn der Bäcker mir seine Brötchen vor die Türe wirft..."
Ganz vergleichbar ist das nicht <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->
Jede Mietwohnung in Deutschland ist mit Strom auszustatten, ansonsten wäre sie für einen Vermieter unvermietbar. Jeder Vermieter geht davon aus, dass der Mieter Strom braucht und diesen auch bezahlt. Es handelt sich hier also nicht um Brötchen vor die Türe werfen, sondern um die Pflicht des Vermieters zur Stromversorgung.
Aber wie schon gesagt, wenn Sie lieber im Dunkeln gesessen hätten, kein Radio, kein Fernseher, nichts, dann hätten Sie das dem Vermieter oder dem Versorgungsunternehmen mitteilen müssen.
Nomas
Danke, für die schnellen Antworten.
Dann werde ich erstmal abwarten und schauen welche Suppe ich das löffeln muß...
mfg Nomas
Rano
Das ist doch schon wieder Humbug!!
Der Vermieter hat i.d.R. rein gar nichts mit dem Strombezug durch den Mieter zu tun, da der Mieter einen eigenen Versorgungsvertrag mit dem EVU abschliesst, resp. abzuschliessen hat.
Natürlich vereinbaren Vermieter oft eine "vorübergehende Übernahme", damit ein nachfolgender Mieter vom ersten Tag an Strom in seiner Wohnung hat. Möglicherweise ist das auch im vorliegenden Fall so passiert.
Dann hat der VM aber in zweifacher Hinsicht nicht aufgepasst:
Einerseits, dass er den M nicht zwingend verpflichtet hat, den Zähler auf seinen Namen umzumelden und zweitens hätte dem VM innerhalb von 2 Jahren auffallen sollen, dass er falsche Abbuchungen trägt.
Hat der Vormieter aber tatsächlich abgemeldet und der neue Mieter (ohne Übernahme durch den VM) Strom "schwarz" gezapft, so kann hier auch ganz schnell eine strafrechtliche Anzeige folgen.
Es kommt auf die AGBs des EVUs an, ob durch unangemeldeten, regelmäßigen Strombezug bereits ein Vertragsverhältnis zustandekommt.
Gruß
Ralph
fin
Nomas erzählte, dass der VM ihn darüber informierte, dass der Vormieter den Strom abgemeldet hätte und er den Strom anmelden solle. Das aber hat Nomas nicht getan. Der Strom ist aber weiter geliefert worden, da der VM im Grunde nicht berechtigt ist einem Mieter den Strom wegzunehmen, sondern nur das Versorgungsunternehmen selbst. Nomas hat fälschlicherweise auch gedacht der Strom sei in den Nebenkosten mit drin. Somit ging der Vermieter die ganze Zeit in Vorkasse und kann nachträglich die Kosten von ihm verlangen. Nomas ist der Aufforderung nicht nachgekommen sich beim Versorgungsunternehmen anzumelden.
Ein Vermieter kann Mieter auch schlecht dazu zwingen irgendetwas zu tun.
In Zukunft aber wird er wohl anders handeln.
Nomas
Der VM hat mir im nach hinein erst mitgeteilt das ich den Strom hätte anmelden müßen. Als ich eingezogen bin, habe ich es so verstanden das alles in den Nebenkosten mit drin sei. Daher gab es nie eine Aufforderung des VM den Strom anzumelden.
Des weitern hätte das ganze doch viel früher auffallen müssen. Zumindestens nach einem Jahr, wenn die Uhren abgelesen werden und die Jahresendabrechnung kommt !? Das ganze ist aber erst aufgefallen nachdem der Nachmieter den Strom angemeldet hat...