Susanne
Meines Wissens nach hast Du anrecht auf einen kostenlosen Ausweichtermin.
fuckingface
Das hatte ich ja eigentlich auch vermutet. Nur rede ich mit so einer Aussage gegen die Wand. Gint's da ein Urteil dazu oder einen Paragraphen?
Susanne
jaja, wer faul ist ist auch schlau-ich muss das auch ergooglen...
Ein Wärmemessdienstunternehmen kann nicht die Kosten eines eventuell notwendig werdenden zweiten Ablesetermins direkt dem Mieter in Rechnung stellen (LG München I 12 O 7987/00, WM 2001, 190).
Kann der Mieter den vorgegebenen Ablesetermin nicht einhalten, z. B. wegen Urlaubs oder berufsbedingt, muss ein zweiter Ablesetermin durchgeführt werden. Kosten für den Mieter entstehen hierdurch nicht. Zumindest dann nicht, wenn er den ersten Termin rechtzeitig abgesagt und Ausweichtermine angeboten hat (AG Hamburg 37 bC 1128/95; WM 96, 348 und AG Neukölln 8 C 597 aus 90; GE 91, 577).
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/bk/287waerm.htm[/url:6ae84]
fuckingface
In tiefster Dankbarkeit und Demut <!-- s --><!-- s -->
Micha