Susanne
Nein, das musst Du nicht. Der VM darf Deine Wohnung nicht ohne Dein Wissen/Einverständnis betreten.
Falls er wegen des Hauptwassersperrhahns in Deine Wohnung will, muss ein dringender Grund vorliegen, auch "Gefahr in Verzug" genannt. Dann darf er mit der Feuerwehr einbrechen.
Da es sich um eine Einligerwohnung handelt, solltest Du abwägen, da hier der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht hat, wenn er mit im Haus wohnt.
Er darf dann mit Verlängerung der Frist ohne Grund kündigen.