Berthelstal 02.02.2010 09:44
Eine Überbelegung von Wohnraum sehe ich hier nicht. Da Sie dort schon immer wohnten müssen Sie nicht extra im Mietvertrag eingetragen sein, das Wohnrecht haben Sie damit sowieso.
Wenn Sie heiraten, kann der Ehegatte natürlich zu Ihnen ziehen. 60m² liegen durchaus im Rahmen des Zulässigen.
Ich rate Ihnen aber zur Gründung einer eigenen Wohngemeinschaft. Alt und jung passt nicht auf Dauer und was ist mit Nachwuchs ? Also machen Sie gleich was Ordentliches aus Ihrer Ehe und mieten Sie eine eigene Wohnung.