Gast
Hallo,
wenn der Griff durch normalen Verschleiß kaputt gegangen ist, müssen Sie Ihn nicht bezahlen, wenn SIe den Griff kaputt gemacht haben schon !
Es ist Ihr Recht den Schaden selbst zu beheben, nur nach 2 Abmahnungen (wenn keine Reaktion von Ihnen kommt) hat der Vermieter das Recht eine Firma zu beauftragen
Erika
Hallo Gast,
danke für die Info, doch wirklich weitergebracht hat mich das nicht.
Versuchen Sie mal, eine Griffleiste an einem Velux-Schwingfenster einfach so kaputt zu machen (durchbrechen)!!!
Abgesehen von der Tatsache, daß der Eigentümer eine Firma beauftragt hat, mit der Reparatur, hat er uns zeitgleich ein Angegot derselben zukommen lassen, über den Einbau eines neuen Fensters. Das Angebot hat er mit dem Guthaben aus der Nebenkosten-Abrechnung verrechnet und den noch ausstehenden Saldo von uns gefordert.
Für uns war klar, daß der Eigentümer anstatt "nur" einer Griffleiste, sich gleich ein ganz neues Fenster auf unsere Kosten einbauen läßt.
Ist ein Angebot, welches schon aufgerechnet wurde nicht gleichzustellen mit einer Rechnung?
Gruß
Erika
Erika
Hallo Gast,
danke für die Info, doch wirklich weitergebracht hat mich das nicht.
Versuchen Sie mal, eine Griffleiste an einem Velux-Schwingfenster einfach so kaputt zu machen (durchbrechen)!!!
Abgesehen von der Tatsache, daß der Eigentümer eine Firma beauftragt hat, mit der Reparatur, hat er uns zeitgleich ein Angegot derselben zukommen lassen, über den Einbau eines neuen Fensters. Das Angebot hat er mit dem Guthaben aus der Nebenkosten-Abrechnung verrechnet und den noch ausstehenden Saldo von uns gefordert.
Für uns war klar, daß der Eigentümer anstatt "nur" einer Griffleiste, sich gleich ein ganz neues Fenster auf unsere Kosten einbauen läßt.
Ist ein Angebot, welches schon aufgerechnet wurde nicht gleichzustellen mit einer Rechnung?
Gruß
Erika