Werner1
Nun denke das der Vermieter kein Anrecht auf die Meldebedingungen haben sollte. Im Zweifelsfalle ist das Meldeamt zuständig. Für mein Rechtsempfinden sollte es völlig unrelevant sein wo mein Hauptwohnsitz ist. In jedem Falle ist das Meldeamt zuständig. Jeder der in Deutschland einen Wonsitz hat, darf seinen Hauptwohsitz so verlegen wie es dann ist.Was rechtlich zum tragen kommt ist bestenfalls eine Zweitwohnsitzsteuer die dann entsprechend festgesetzt wird. Und das kann eben nur duch die Meldebehörde geschehen. Die einfachste Art das sehr schnell zu klären beim neuen Hauptwohsitz vorsprechen. Dort erhält man sicher eine rechtlich relevante kostenfreie Auskunft die sehr daran interessiert sind. <!-- s --><!-- s -->
Nur eines sollte aber auch klar sein, der Vermieter muss der Untervermietung zustimmen. Lehnt er das ab, A-Karte gezogen.Wobei aus diesem Grund wiederum ein Sonderkündigungsrecht entstehen kann. Aber das ist ja nicht beabsichtigt? Ein zweischneidiges Schwert, oder?
Immobilienwirt
Der Hauptwohnsitz steht in keiner Beziehung zu dem Anspruch auf die Genehmigung zu einer Untervermietung, da du schließlich, wenn du es dir leisten kannst in Deutschland auch 5 Wohnungen gleichseitig anmieten kannst. Schau aber mal in den Mietevrtrag, was da zur Untervermietung vereinbart wurde, da sich das UMV rein auf das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter bezieht.
Grundsätzlich ist bei der kompletten Untervermietung das Problem, dass der Vermieter in seiner Zustimmung willkürlich entscheiden kann und du kein Anrecht oder Anspruch darauf hast, da das Sonderkündigungsrecht gegeben ist. Es wäre daher interessant zu wissen, wie dein VM diese Forderung begründet ???!!!