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Kündigung wegen Untervermietung
Überlässt der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters unterschiedlichen Personen über einen Zeitraum von über 3 Monaten seine Wohnung, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristgemäß kündigen. (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.01.1995, aus: WM 1995, S. 396)
Der Vermieter kann das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter ohne vorherige Genehmigung des Vermieters einfach die Wohnung untervermietet. (BayOLG, RE vom 26.04.1995, aus: WM 1995, S. 37