1 Kommentar zu „Hausmeister+Reinigung über 40% erhöht”
forsetis 08.07.2015 09:28
Sie haben das Recht sich die Lohnabrechnungen und andere Unterlagen, für die Betriebskostenabrechnung während der Geschäftszeiten im Büro des Vermieters zeigen zu lassen. Nehmen Sie dieses Recht wahr und Sie sehen klarer.