Forseti 22.03.2012 17:13
Was zwischen Ihnen und Ihrem Freund abgeht hat mit Mietrecht nichts zu tun. Wenn Sie nichts schriftlich vereinbart haben, dann müssen Sie Ihren Freund auf Zahlung seines Anteils verklagen.
Das ist dann Zivil- und kein Mietrecht!
Berthelstal 24.03.2012 15:16
Mit anderen Worten: Sie haften gesamtschuldnerisch, heißt: einer für den anderen gegenüber dem Vermietr!