forsetis 13.06.2012 09:50
kann ich vom Vermieter verlangen,
Wohl eher nicht. Aber was halten Sie davon, zuerst einmal ganz nett zu fragen? Davon nämlich lese ich in Ihrem Beitrag nichts.
Silvias 13.06.2012 11:07
Hallo,
sorry, natürlich werde ich höflich fragen, aber, besteht irgendwie eine Möglichkeit, wie ich mein Eigentum schützen kann, was kann ich tun deswegen, hat vielleicht hier einer eine gute Idee?
L G Silvia
mono 14.06.2012 17:31
Wenn der Keller vertraglich zugesichert ist, hat ihr Vermieter Ihnen auch einen vergleichbaren Raum bereitzustellen. Insofern dies nich möglich sein sollte, steht Ihenn m.E. ein angemessener Auswendungsersatz für die vorübergehende Anmietung eines vergleichbaren Raumes zu.
Zu allererst würde ich allerdings auch verfahren, wie von Forsetis vorgeschlagen.