Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die neue Regelung der Kündigungsfristen für Altmietverträge. Im Januar 2005 habe ich meinen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr (zum 31.01.2006) gekündigt, da ich seit über 10 Jahre Mieter in derselben Wohnung war. Wenn ich bis zum Ende Juni 2005 nochmal kündige, wäre diese 2. Kündigung (mit der neuen Regelung bis zum 30.09.2005) gültig oder bleibt die 1. Kündigung maßgebend ?
Ich bedanke mich im voraus für jede Info. Mit freundlichen Grüßen,
Jacques