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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
folgendes Problem:
Ein Reihenhaus ist im Gemeinschaftseigentum von geschiedenen Eheleuten. Die Ex-Ehefrau schließt mit ihrem Freund, einen Rechtsanwalt, einen mündlichen Mietvertrag über Euro 250,- Warmmiete monatlich ab. Das Reihenhaus hat eine Wohnfläche von 115 qm. Die Vergleichsmieten in diesem Gebiet liegen zwischen 750 und 900 Euro Kaltmiete. Es ist von mindestens 200 Euro monatlich an Kosten für Strom, Wasser, Gas, Steuern, Hausmeister, Verwaltergebühren und Sonstiges auszugehen.
Der Freund (der Rechtsanwalt) beruft sich auf den Mietvertrag und will weder eine ortsübliche Miete zahlen, noch aus dem Haus ausziehen. Der Ex-Ehemann hätte einen Mieter der bereit wäre 750,- Euro an Kaltmiete zu zahlen, aber die Ex-Ehefrau lehnt diesen Mieter ab und unterstützt ihren Freund in dem Reihenhaus zu bleiben. Die Ex-Ehefrau blockiert eine Übertragung der Eigentumsrechte an den Ex-Ehemann, sie bevorzugt eine Übertragung des Reihenhauses an ihren Freund dem Rechtsanwalt. Der Ex-Ehemann trägt die gesamte Hypothekenrate alleine in Höhe von 950 Euro, die Ex-Ehefrau hat zur Zeit ein zu geringes Einkommen um sich daran beiteiligen zu können. Der Ex-Ehemann hat eine sehr angespannte finanzielle Situation.

Tipps, Hinweise und Lösungsvorschläge sind willkommen!
Stichwörter: sittenwidriger + mietvertrag

3 Kommentare zu „Ist das ein sittenwidriger Mietvertrag?”

fin Experte!

Ihre Angaben sind teils etwas widersprüchlich. Sie schreiben zuerst das das Haus Gemeinschaftseigentum geschiedener Eheleute ist.
Dann später, dass die Ehefrau die Übertragung der Eigentumsrechte an den Ex-Ehemann blockieren würde. Das ginge ja nicht, wenn beide gemeinsame Eigentümer sind.
Bei Scheidungsurteil werden die Besitzrechte bestimmt, bzw. festgelegt wer wem Ausgleichszahlungen zu leisten hat.
Und genau hierauf kommt es an. Sind beide immer noch gemeinsame Eigentümer, so können auch nur beide einem Mietvertrag zustimmen, es sein denn die Ehefrau ist alleinig mit der Weitervermietung beauftragt worden und fungiert als alleiniger Vermieter.
Die Ehefrau darf aber nur Mieter ablehnen wenn sie alleiniges Eigentumsrecht am Haus hat und als Vermieterin allein fungieren darf.

AlteGarde

Die Angaben sollten nicht widersprüchlich sein.
Bei der Scheidung kam es zu keiner Klärung der Eigentumsverhältnisse am Reihenhaus, deshalb befindet sich das Haus weiterhin im gemeinsamen Eigentum.
Die Ex-Ehefrau hat nicht genügend Einkommen um das Haus alleine zu übernehmen, aber stellt unrealistische Forderungen für eine alleinige Übernahme des Ex-Ehemanns.
Die Ex-Ehefrau wurde nicht mit der alleinigen Weitervermietung beauftragt.

Wo steht geschrieben daß beide Eigentümer dem Mietvertrag zustimmen müssen? (Wenn ich das richtig interpretiert habe.)
Nach meinen Informationen müssen nicht alle Eigentümer einem Mietvertrag zustimmen, d.h. ein Eigentümer kann den anderen Miteigentümern ein Kuckuksei in die Wohnung legen?

Das Hauptproblem ist dieser Mietvertrag über 250 Euro Warmmiete, welche nach meiner Meinung sittenwidrig sein müßte, aber leider wurde noch kein entsprechender "Beweis" gefunden.

fin Experte!

Nach einer Scheidung werden aber die Besitzverhältnisse neu bestimmt. Aus welchem Grund soll das hier nicht gehen?
Wenn bereits schon jetzt absehbar ist, dass die Frau das Haus auf Dauer allein nicht halten kann, dann wird das Haus verkauft werden müssen.

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