fin
Ihre Angaben sind teils etwas widersprüchlich. Sie schreiben zuerst das das Haus Gemeinschaftseigentum geschiedener Eheleute ist.
Dann später, dass die Ehefrau die Übertragung der Eigentumsrechte an den Ex-Ehemann blockieren würde. Das ginge ja nicht, wenn beide gemeinsame Eigentümer sind.
Bei Scheidungsurteil werden die Besitzrechte bestimmt, bzw. festgelegt wer wem Ausgleichszahlungen zu leisten hat.
Und genau hierauf kommt es an. Sind beide immer noch gemeinsame Eigentümer, so können auch nur beide einem Mietvertrag zustimmen, es sein denn die Ehefrau ist alleinig mit der Weitervermietung beauftragt worden und fungiert als alleiniger Vermieter.
Die Ehefrau darf aber nur Mieter ablehnen wenn sie alleiniges Eigentumsrecht am Haus hat und als Vermieterin allein fungieren darf.
AlteGarde
Die Angaben sollten nicht widersprüchlich sein.
Bei der Scheidung kam es zu keiner Klärung der Eigentumsverhältnisse am Reihenhaus, deshalb befindet sich das Haus weiterhin im gemeinsamen Eigentum.
Die Ex-Ehefrau hat nicht genügend Einkommen um das Haus alleine zu übernehmen, aber stellt unrealistische Forderungen für eine alleinige Übernahme des Ex-Ehemanns.
Die Ex-Ehefrau wurde nicht mit der alleinigen Weitervermietung beauftragt.
Wo steht geschrieben daß beide Eigentümer dem Mietvertrag zustimmen müssen? (Wenn ich das richtig interpretiert habe.)
Nach meinen Informationen müssen nicht alle Eigentümer einem Mietvertrag zustimmen, d.h. ein Eigentümer kann den anderen Miteigentümern ein Kuckuksei in die Wohnung legen?
Das Hauptproblem ist dieser Mietvertrag über 250 Euro Warmmiete, welche nach meiner Meinung sittenwidrig sein müßte, aber leider wurde noch kein entsprechender "Beweis" gefunden.
fin
Nach einer Scheidung werden aber die Besitzverhältnisse neu bestimmt. Aus welchem Grund soll das hier nicht gehen?
Wenn bereits schon jetzt absehbar ist, dass die Frau das Haus auf Dauer allein nicht halten kann, dann wird das Haus verkauft werden müssen.