Balkonexperte 09.10.2010 19:43
Die Mietverträge, die ich kenne, haben jeweils eine Klausel, ob Hundehaltung von der Erlaubnis des Vermieters abhängt.
Um einem möglichen Ärger vorzubeugen würde ich damit warten, bis sich die neuen Eigentümer/Vermieter melden.
Stellen Sie sich bitte vor, dass auf Sie dann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wartet. Und dann ein Umzug mit Hund?
werweisdas 09.10.2010 19:49
Der mietvertrag ist ein Einheitsmitvertrag wie man den überall kaufen kann! Ich dacht mir halt da der vorige erlaubt war kann man doch dann einen anderen nich erlauben!
Wegen Eigenbedarf bin ich mir sicher das dies nicht so kommt, da die Erben die in frage kommen die gleiche Wohnung im Eg haben können( dort wohnte die Vermieterin)
Über kurz oder lang werden wir eh ausziehen und wir hatten bisher nie Probleme wegen einem Hund eine Whg zu finden.
Mir wäre es halt wichtig dies nun jetzt zeitnah zu wissen da ich einen bestimmten Hund zulegen möchte und diese nicht gerade oft von Seriösen Züchtern angeboten werden.
Berthelstal 09.10.2010 22:29
Wenn Sie bisher die Erlaubnis hatten eine Hund zu halten, gilt dies auch weiterhin. Eine Erlaubnis dazu gilt unabhängig davon ob dieser Hund Waldi oder sonst wie heißt. Diese Erlaubnis ist nicht "personen"gebunden. Ein möglicher Eigentumwechsel spielt dabei keine Rolle, da der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten aus Ihrem Mietvertrag übernimmt.
Balkonexperte 10.10.2010 08:44
Aber die Haltung des Hundes ist im Vertrag nicht erlaubt. Also gilt, dass um die Erlaubnis nachgefragt werden muss, denn mündliche Absprachen zwischen dem Mieter und der verstorbenen Vermieterin lassen sich nun mal schlecht beweisen.
werweisdas 10.10.2010 10:50
"denn mündliche Absprachen zwischen dem Mieter und der verstorbenen Vermieterin lassen sich nun mal schlecht beweisen."
In diesem Fall ja schon da der vorige und ja beweisbar da war und auch geduldet! Leider nur nicht schriftlich
Bladder 10.10.2010 19:38
Die erste Antwort von "Balkonexperte" ist ein guter Rat, zumal Sie ja sowieso bald ausziehen werden.
Bedenken Sie bitte auch noch, dass wir hier nicht die Vermieter sind, die über diese Hundehaltung zu entscheiden haben.
Da die Hundehaltung im Mietvertrag nicht erwähnt ist, bleibt nur der Weg über eine erneute Genehmigung durch den Vermieter.