Oliver Curd
Hallo,
müssen Sie als Mieter Umbauarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmen im Haus dulden, so müssen Sie nicht den damit verbundenen Baulärm widerspruchslos hinnehmen.
Sie können die Miete kürzen, bei besonders starken Lärm und Geräuschbelästigungen zwischen 60 und 100% <!-- s --><!-- s --> (LG Hamburg 307 S 135/95; AG Charlottenburg MM 96, 455 )
Teilen Sie dem Vermieter den Grund und die Höhe der Mietminderung schriftlich mit. (Rückwirkend können Sie keine Minderung geltend machen)
MfG
O C