Ghostraider
Der Vermieter muss alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel dem Mieter aushändigen. Hat der Mieter den Verdacht das da noch Schlüssel im Umlauf sind kann er ein neues Schloss einbauen und es bei Auszug wieder tauschen.
Der Vermieter hat kein Recht auf einen Schlüssel.
Auch darf es den Vermieter nicht interessieren wie der Mieter eingerichtet ist.
Bei Mietbeginn hat der Vermieter seine vermietete Wohnung für die nächsten 2 Jahre gesehen und das reicht.
In den nächsten 2 Jahren darf er mal bei ausreichender Voranmeldung mal wieder die Räume begehen mehr auch nicht.
Dabei darf ihm nur der bauliche Zustand interessieren und nicht die Einrichtung.
Sollten sie jetzt feststellen das der Vermieter ohne Ihre Anwesenheit in den Mieträumen war, können Sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen den Vermieter stellen.
Auch wenn er sich angemeldet hat hat er kein Recht ohne Ihr Beisein die Räume zu betreten.
Gruß
ghost