Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
filou_15 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

Kürzlich bin ich in eine Einliegerwohnung (eigenständige Wohnung in einem Einfamilienhaus) gezogen. Der Vermieter / Besitzer des Hauses will ebenfalls zwei Hausschlüssel zu der von mir gemieteten Wohnung, was mir aber überhaupt nicht passt. Dazu ist noch zu sagen, dass der Vermieter nicht selbst in diesem Haus wohnt.

Gestern hat er mich angerufen und gemeint er komme am Samstag vorbei, er wolle mal schauen wie ich eingerichtet sei. Ich war so baff, dass ich keine Antwort darauf gab. Geht ihn ja im Grunde überhaupt nichts an wie ich eingerichtet bin!

Hat der Vermieter ein Anrecht auf Hausschlüssel oder kann ich den kompletten Schlüsselsatz verlangen?

Falls der Vermieter die Schlüssel nicht 'rausrückt', kann ich notfalls den Zylinder der Haustüre auf meine Kosten auswechseln lassen?

Meine Befürchtung wenn der Vermieter Schlüssel zur Wohnung hat, ist die, dass er einfach plötzlich ohne zu fragen in die Wohnung geht. Wäre ihm ohne weiteres zuzutrauen.

Da ich morgen zu der von ihm angekündigten Zeit nicht zu Hause bin, schliesse ich einfach mal vorsichtshalber das Schlaf- und Badezimmer ab und nehme die Zimmerschlüssel mit...

Vielen Dank schon mal für Eure antworten.


lg

Bianca
Stichwörter: vermieter + hausschlüssel

1 Kommentar zu „Hat Vermieter ein Anrecht auf Hausschlüssel?”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter muss alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel dem Mieter aushändigen. Hat der Mieter den Verdacht das da noch Schlüssel im Umlauf sind kann er ein neues Schloss einbauen und es bei Auszug wieder tauschen.
Der Vermieter hat kein Recht auf einen Schlüssel.

Auch darf es den Vermieter nicht interessieren wie der Mieter eingerichtet ist.
Bei Mietbeginn hat der Vermieter seine vermietete Wohnung für die nächsten 2 Jahre gesehen und das reicht.
In den nächsten 2 Jahren darf er mal bei ausreichender Voranmeldung mal wieder die Räume begehen mehr auch nicht.
Dabei darf ihm nur der bauliche Zustand interessieren und nicht die Einrichtung.

Sollten sie jetzt feststellen das der Vermieter ohne Ihre Anwesenheit in den Mieträumen war, können Sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen den Vermieter stellen.
Auch wenn er sich angemeldet hat hat er kein Recht ohne Ihr Beisein die Räume zu betreten.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.