Gast hat diese Frage gestellt
hallo
letztes jahr oder so hat der hausverwalter eine neue kllingel und gegensprechanlage im haus (altbau) einbauen lassen.
bei uns ist der hörer irgendwann einmal runtergefallen, hängt beschissen neben der türe wie sollte es auch anders sein. danach hat der hörer an dem gerät nicht mehr gehalten und wurde er provisorisch mit gaffa festgeklebt damit er nicht runterfällt.
irgendwann später kam mal wieder der elektriker weil klingel nicht ging im haus und hat die misere mit unserem hörer festgestellt und kurzerhand ne schraube durch das gehäuse gejagt. seit dem hat der hörer wieder eine halterung.
letztlich haben wir einen brief vom hausverwlter bekommen, er den kompletten gegensprechapparat bei uns austauschen lassen will, weil im restlichen haus die sprechanlage durch unseres gerät blockiert wird. begründet er seine forderung von 60,-€, ist mit dem elektriker abgemacht, mit vandalismus durch uns.
meine frage:
kann er das so einfach fordern, bei nicht eingehen auf seine forderung durch uns droht er mit rechtlichen schritten?
was ist mit der behauptung des vandalismus. können wir diese einfach so auf uns sitzen lassen. wir sind schließlich alles studierte leute die mit zerstören von gegenständen wenig am hut haben.
danke für die antwort
ch