Gast hat diese Frage gestellt
Haben ein spezielles Problem mit unseren Vermieter.
Wir haben vor 3 Jahren von unserem Vermieter eine Garage zu unserer Wohnung dazu gemietet, weil wir keinen Keller haben und Platz für die Fahrräder, eine Kühltruhe, Winterreifen und sonstigen Kram brauchten.
Diese Garage hatte der Vermieter selber schon lange vorher von dem Garagenbesitzer angemietet. D.h. wir sind die Untermieter der Garage.
Jetzt hat unser Vermieter das Haus verkauft und die neuen Besitzer übernehmen uns als Mieter der Wohnung. Der alte Vermieter/Besitzer hat uns jetzt die Garage mündlich [/u:47176]gekündigt um dort seine Möbel einzulagern.
Wir sind aber auf die Garage angewiesen weil es im Haus keine Möglichkeit gibt die Sachen unterzubringen und es gibt keine andere Garage die frei wäre.
Frage: Kann der Vermieter uns einfach die Garage kündigen obwohl Sie doch eigentlich zu unserer Wohnung dazu gemietet wurde, d.h. es einen einheitlichen Mietvertrag darstellt?
Welchen Unterschied macht es für uns, dass er nicht Besitzer sondern Mieter der Garage ist?
Wenn ja, welche Kündigungsfrist muß der Vermieter einhalten?
Gilt die mündliche Kündigung oder muß er schriftlich kündigen? Fristen?
Haben wir eventuell ein Anrecht auf Übernahme des Mietvertrages der Garage als Hauptmieter?
Hoffe jemand kann uns weiterhelfen, weil ich bisher keine Antwort auf so einen Fall gefunden habe!!