Gast hat diese Frage gestellt
Nachricht: Bei uns ist der Kaltwasserzähler seit der Ablesung 2002 defekt, was uns allerdings erst bei der Ablesung 2003 auffiel. Damit wurde das ganze Jahr der Kaltwasserverbrauch nicht gemessen. Kann der Vermieter dann den Kaltwasserverbrauch für 2003 abrechnen? Und wie kann er es tun? Wir haben ihn im Dezember 2003 gleich telefonisch auf den Defekt hingewiesen, bis jetzt hat er nicht reagiert. Ist er verpflichtet, den Kaltwasserzähler schnellstmöglich auszutauschen? Und wie rechnet er dann den Zeitraum ab, den er jetzt seit Dezember 2003 ins Land ziehen lässt, ohne dass wir unseren neuen Kaltwasserzähler haben? Müssen wir sonst noch etwas berücksichtigen?
Vielen Dank und viele Grüße!