Reteim hat diese Frage gestellt
Hallo! Als ich 2002 hier in meine Genossenschaftswohnung einzog, gab es das Problem noch nicht, denn die Heizanlage lief noch mit Öl und Heizung und heißes Wasser gab es zu jeder Zeit.
Nun wurde die Heizanlage vor 2 Jahren auf Gas umgestellt und die Heizung und heißes Wasser gibt es nachts nun nicht mehr. Von 23 Uhr bis 6 Uhr bleibt beides kalt.
Nun ist es aber so, dass ich seit Dezember 08 einen künstlichen Darmausgang und von mehreren Op´s offene Wunden habe. Beim künstlichen Darmausgang kann auch nachts mal eine Panne passieren, so dass man duschen muss. Die offenen Wunden muss ich auch ausduschen - je nach Bedarf. Nun ist das aber so eine Sache, wenn nachts das Wasser nur noch kalt ist. Für die Wunden ist das nicht so schlimm, denn da darf es sowieso nicht so heiß sen, aber was ist, wenn mir nachts mal der Beutel ausläuft und ich dann duschen muss? Mit kaltem Wasser macht das sicherlich keinen Spaß.
Kann ich also vom Vermieter verlangen, dass ich auch nachts heißes Wasser habe? Zumal ich es auch fatal finde, dass, wenn ich nachts das heiße Wasser aufdrehe, aber nur kaltes kommt, aber die Wasseruhr mit läuft, so dass man für kaltes Wasser den teureren Preis bezahlt.
Was kann ich tun?
Vielen Dank im voraus!