Ghostraider
Der Hausverwaltung einen netten Brief schreiben und diesen Mangel mit Lärmprotokoll zusenden. Auch sollte eine Frist gesetzt werden.
Der Vermieter muss im Notfall sogar den Störenfried kündigen.
Dazu können Sie, wenn es in den Ruhezeiten ist die Polizei rufen, vor allem weil es sich um ein Kleinkind handelt.
Zum Abschluss können Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Mietrecht die Miete kürzen.
Gruß
ghost
nightflyer
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das mit dem Brief an die Verwaltung ist in Arbeit ,mein Anwalt macht ein Schreiben fertig . Aber ich habe schon fast alles im Internet darüber gelesen und eigentlich ist man gegen Kindergeschrei so gut wie machtlos.
Ich bin so verzweifelt und völlig am Ende.Habe zwar Zeugen ,die Mieter in der Wohnung darunter,die bekommen das gedoch meist nur am WE oder in den Nächten mit,da sie am Tage arbeiten sind. Ich arbeite auch ,aber nur Tageweise und darum bekomme ich das an meinen freien Tagen natürlich besonders mit.
C.
Ghostraider
Nein das ist falsch, auch Kindergeschrei muss in einem bestimmten Rahmen bleiben.
Oft wird gedacht, ob von Eltern oder Nachbarn, das Kinder Narrenfreiheiten hätten. Das stimmt nicht.
Auch Kinder müssen lernen was sie dürfen und was sie nicht dürfen.
Eltern müssen den Kindern beibringen das Ruhezeiten einzuhalten sind und in dieser Zeit zwar ein Kind nicht an die Kette gelegt und geknebelt werden kann aber das in dieser Zeit ein ruhiges vernünftiges Spielen angesagt ist.
Die Gerichte stehen zwar auf der Seite der Kinder, aber nur in einem gewissen Rahmen ansonsten wird auch da Recht für die leidtragenden Nachbarn gesprochen.
Gruß
ghost