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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe bis jetzt mit einer Bekannten in einer WG gewohnt. Nun bin ich in eine andere Stadt gezogen. Vorher habe ich von meiner Mitbewohnerin mir eine Bestätigung unterscheiben lassen, aus der hervor geht, daß sie mit dem Auszug, bzw. Kündigung einverstanden ist. Sie kümmert sich weder um einen entsprechenden Nachmieter, noch bezahlt sie die Mieten mehr. Der Vermieter erkennt nun aber meine Teilkündigung nicht an und fordert weiterhin die Mietzahlung, sowie alle Pflichten von mir. Ich kann das aber nicht nachvollziehen. Wenn das rechtlich so ok ist, müßte ich ja bis alle Ewigkeit für die mitzahlen?

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen? Ist sehr dringend. Ihr könnt mir auch per Mail antworten. Danke.

0 Kommentare zu „Vertragskündigung bei einer WG/Teilkündigung”

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