Susanne
Es kommt auf das Wirtschaftsjahr an (entspricht dem Abrechnungszeitraum)
Es wird immer vom Ende des Abrechnungszeitraums *plus* 12 Monate gerechnet, endet der Abrechnungszeitraum also am 31.12.2004, so hätte diese Abrechnung bis 31.12.2005 zugestellt werden müssen!
Abgerechnet werden dürfen pro Abrechnungszeitraum höchstens 12 Monate.
Würde in Deinem Fall das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entsprechen, so kann eine Abrechnung für 2006 kaum vorliegen, da grundsätzlich alle die auf Deine Wohnung entfallenen Kosten des gesamten Jahres anteilig gerechnet werden. (daher ist das mit dem Öl auch korrekt) Wenn der Vertrag zum 31. März beendet war, zahlst Du 3/12 aller Kosten, die in dem Wirtschaftsjahr auf Deine Wohnung entfallen. (auch wenn der Kaminkehrer erst im Herbst kommt.)