Balkonexperte 25.04.2011 09:01
Was haben Sie denn überhaupt zum Thema Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag vereinbart, sind diese Klauseln überhaupt gültig?
Wenn diese Klausel in Ordnung ist, werden Sie wohl ums neu tapezieren nicht rumkommen.
Auf jeden Fall sollten Sie das Dilemma dem Vermieter zeigen und gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Princess1987 25.04.2011 10:24
Die Vermieter verstehen kaum Deutsch. Wir wohnen seit nichtmal einem Jahr hier und es ist so viel kaputt gegangen, das ist schon nicht mehr witzig. Der Mann unserer Vermieterin hat alles selber hier gewerkelt. Man siehts. Fast jede Woche mussten wir die anrufen, weil erst die Jalousinen nicht gingen, die 'fielen' immer hinab auf die Fensterbank. Dann war das Klo mehrere Male undicht, die Türen und Fenster schließen nicht richtig. Das haben wir alles notiert mit Datum und mit den Daten, wann wir die Vermieter benachrichtigt haben. Nun die Tapete, wegen deren Unfähigkeit sollen wir für den Schaden aufkommen?
mono 25.04.2011 10:50
Wenn in Ihrem MV tatsächlich steht, dass sie bei Auzug weiß streichen müssen, so ist die Klausel unwirksam.
Der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Vorgabe von Farbtönen im Rahmen von Formularmietverträgen eine unangemssene Benachteiligung des Mieters im Sinne der AGB-Kontrolle, § 305 ff. BGB, darstellt. Eine solche Vorgabe führt mithin zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel.
Vorliegend ist allerdings fraglich, ob sie diese Tatsache rettet.
Der Umstand, dass sich die Tapete gelöst hat, hat hier zu einer Beschädigung der Mietsache geführt. Beschädigungen der Mietsache fallen jedoch nicht unter die Schönheitsreparaturen gem II. BV und sind unabhängig von einer unwirksamen Schönheitsraparaturklausel regelmäßig vom Verursacher zu beseitigen.
M.E. könnten Sie sich hiervon nur freizechnen, wenn Ihr Vermieter Sie trotz unwirksamer Schönheitsraparaturklausel zur Ausführung der Arbeiten aufgefordert hätte und es daraufhin in Folge der Ausführung zur Beschädigung gekommen ist.
Princess1987 25.04.2011 11:09
Also die Vermieterin wollte, das wir alles wieder weiß streichen. Wir haben uns Farbe geholt und angefangen. Und dann löste sich die Tapete, da ihr Mann vorher scheinbar unsachgemäß tapeziert hat. Liegt das dann in unserer Verantwortung?
Bladder 25.04.2011 13:11
Sie haben immer noch nicht die Frage nach den Schönheitsreparaturen gemäß Mietvertrag beantwortet. Je nach Text dieser Klausel, ist das Thema erledigt und Sie können "besenrein" ausziehen.
Aber insgesamt glaube ich auch, dass hier der Vermieter von Ihnen nicht verlangen kann, dass Sie seinen Murks bereinigen. Was Sie geschildert haben sollten Sie festhalten (Foto, Zeugen) und dem Vermieter klar machen: So nicht!
visionality 02.05.2011 15:49
Wenn ihr erst ein Jahr in der Wohnung wohnt, müsst ihr keine Schönheitsreparaturen durchführen (abfallendeTapeten, mies verschlossene Löcher etc. sind also nicht euer Problem), egal, was im Mietvertrag steht.
Das hilft euch aber nicht bei der rosa Wand und der abblätternden Tapete unter EURER neuen (weißen) Farbe. Der Vermieter schiebt euch die Schuld zu, ihr ihm. Wenn ihr einen Maler im Bekanntenkreis habt, könntet ihr ihn bitten, sich die Sache anzusehen und eine fachliche Meinung abzugeben. Wenn er euch versichert, dass der Fehler wirklich an der Tapete liegt, versucht euren Vermieter zu einem Kompromiss zu überreden nämlich dem, dass er seine Mängel auch selbst beseitigt, ohne dafür eure Kaution in Teilen einzubehalten. Sonst beißt in den sauren Apfel und tapeziert (so billig wie möglich, natürlich). Alles andere ärgert mehr.