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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits

Ich bin August 2004 eingezogen, eine Zwischenablesung der Heizkörper ist nicht erfolgt, lediglich eine Kalt- und Warmwasserablesung, welche im Übergabeprotokoll vermerkt wurden. Die Heizungszähler sind Verdunster. Im Mietvertag steht, dass wenn "keine Zwischenablesung stattfindet, sind die gesamten Kosten zeitanteilig aufzuteilen. Die Heizkosten können auch nach der Gradtagstabelle aufgeteilt werden". Bin ich demnach berechtigt, 15% der Heizkosten einzubehalten?? Was bedeutet der Punkt 4 des § 9b der HeizKV- ist da eine anderweitige Berechnung laut Mietvertrag zulässig??

Des weiteren wurden Warmwasserkosten nicht mit in der Heizkostenabrechnung aufgeführt, eben auch nicht entsprechend vom gesamten Brennstoff- bzw. Heizkostenverbrauch abgezogen. - kann ich dies anmahnen?? Im Mietvertag steht, dass "Sofern der Vermieter Wasserzähler eingebaut hat, werden die Kosten des Wasserverbrauchs und der Sielbenutzung nach dem gemessenen Wasserverbrauch aufgeteilt." Wasserzähler sind vorhanden und es ist anhand des Übergabeprotokolls möglich, diesen Verbrauch nachzuvollziehen. Allerdings ist in der Heizkostenabrechnung für 20004 nur der Endzählerstand der Kaltwasseruhren aufgelistet. Warmwasserzählerstände fehlen komplett. Was kann ich da machen???

Wer kann mir da rat geben

Vileen Dank

Thom

0 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung - Nutzerwechsel, Warmwasser”

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