Gast hat diese Frage gestellt
huhu
helft mir doch mal bitte, habe da eine wichtige frage.
wir haben bei einzug renoviert u. müssen bei auszug nicht renovieren. für uns heisst das, dass wir die wohnung in einem unrenovierten zustand übergeben.
klar machen wir die löcher, die durch aufhängen von sachen entstanden sind, zu aber mehr auch nicht.
soweit ist mir ja alles klar.
nun habe ich aber bockmist mit windowcolor gebaut.
ich habe den mit an die türrahmen (wohnzimmer u. schlafzimmer) gehängt.
mache ich nun den windowcolorkram ab, dann hat es nachgedunkelt, d.h. man sieht genau, wo der windowcolor hing u. was da hig (form).
nun will mein mann die beiden türrahmen streichen, was aber wohl nicht so einfach ist, da die vom vormieter schon so hässlich rauchgelb sind.
sind wir eigentlich verpflichtet, die türrahmen zu streichen ?
ich meine, wenn wir die wohnung doch in einem unrenovierten zustand übergeben müssen ?
eine nachbarin meint, wir müssten den schaden an den türrahmen nicht ausgleichen, da unrenoviert.
haben die wohnung auch unrenoviert übernommen...
was würdet ihr tun ?
mit meiner vermieterin ist nicht gut reden in moment
lg
jessica