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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe eine Frage, zur Heizkostenabrechnung: Wie ist die Rechtslage?

Für das Jahr 2003, wurde 2004 die Heizkosten geschätzt,da die Termine zur Ablesung der Heizkoerper von mir nicht wahrgenommen werden konnten. Nach einem Schreiben von meinem Vermieter wurde ich darauf aufmerksam gemacht,dass hier keine Ablesung erfolgt ist, jedoch konnte mit der Firma kein weiterer Termin ausgemacht werden, da die Abrechnung schon abgeschlossen war.
Somit wurde der Verbrauch für 2003 in der Abrechnung 2004 geschätzt. Für den Verbrauch im Jahr 2004, wurde nun dieses Jahr 2005 ein Termin angeboten,den ich auch wahrgenommen habe.
Jedoch wurden nun schon wieder die Heizkosten geschätzt,mit der Begründung,dass zwei Jahre lang die Verdunströhrchen nicht ausgewechselt wurden und somit auch wenn dieses Jahr abgelesen wurde, der Verbrauch nicht zu ermitellen ist und daher wieder Schätzwerte herangezogen werden müssen.

Wie ist die Rechtslage? Es sind viel zu hohe Schätzwerte zu Grunde gelegt worden? Zudem wurde ich von diesem Vorgehen letztes Jahr nicht informiert. Koennen Sie mir weiterhelfen?

0 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung Verdunströhrchen/ 2004 und 2005”

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