mieter27 hat diese Frage gestellt
Folgendes Problem: Im letzten Jahr wurde in meiner Wohnung der Wasserzähler ausgetauscht. Vor wenigen Tagen informierte mich mein Vermieter, dass aufgrund der Umstellung auf Funkwasserzähler, die Zähler in wenigen Tagen erneut ausgewechselt werden. Kann ich dies verweigern? Die alten Zähler sind noch nicht einmal ein Jahr alt. Mich stört natürlich nicht der neue Zähler, sondern vielmehr, dass ich erst letztes Jahr die neue Wasseruhr bezahlen musste, und den jetzt anstehenden Austausch wird der Vermieter wahrscheinlich wieder auf die Betriebskostenabrechnung umlegen. Ist dies zulässig? Oder fällt in diesem Fall der Austausch der Zähler unter Modernisieurng und darf nicht auf den Mieter umgelegt werden, weil aus funktionstechnischer Sicht ist ein Austausch nach weniger als einem Jahr nicht gerechtfertigt. Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.