Susanne 15.05.2008 12:09
Im Prinzip nein, aber Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 Sachen. Gegen den Vermieter vorzugehen, warum auch immer, kann bei Deiner Konstellation verheerende Folgen haben: der Vermieter hat, wenn er mit einem Mieter in einem Haus mit 2 abgeschlossenen Wohnung wohn (2-Fam-Haus) ein erleichtertes Kündigungsrecht. Er kann Dich grundlos kündigen, lediglich die Kündigungsfrist würde sich dabei um 3 Monate verlängern.
Fienchen 16.05.2008 21:50
Aus welchem Grund hat der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht bei einem 2-FH? Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Mehrfamilienhaus . . .
Mir geht es eigentlich auch nicht darum, dass wir uns mit denen anlegen, lohnt gar nicht. Ich möchte, falls ein Gespräch diesbezüglich zustande kommt, nur mit den richtigen Argumenten rausrücken können. *gg*
liebe susanne!wenig hilfreich
grundlos kündigen ist ges.
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