Susanne
HeizkostenV § 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor. [/i:7065c]
Grundsätzlich sollte das aber egal sein, bist Du beim Abschluss des MV davon ausgegangen, dass Heizung und Warmwasser für Dich kostenlos ist????
Rano
Hmmm ... laut Deinem Zitat aus dem MV mußt Du keine HK-VORAUS[/b:7d272]zahlung leisten. Das hast Du ja auch nicht getan. Da ist es doch nur logisch, daß Du nun eben den vollen Betrag bezahlen mußt.
Vielleicht solltest Du den MV noch einmal genau durchsehen im Hinblick darauf, wer die Kosten der Wärmeversorgung trägt.
Gruß
Ralph
Susanne
Ich glaube, dass dies in einem Rechtsstreit irrelevant wäre.
Im Gegenteil, sollte Yvonne um nicht zahlen zu müssen tatsächlich einem Richter plausibel machen können, sie sei bei Vertragsabschluss davon ausgegangen Warmwasser und Heizkosten nicht zahlen zu müssen, glaube ich eher, dass der Richter dafür sorgen wird, dass Yvonne niemals mehr einen Vertrag unterschreiben darf..... <!-- s --><!-- s -->
Yvonne1902
Hallo,bei der Wohnungsübernahme vom Vermieter,war von Warmmiete die Rede.
Sonst hätte ich die Wohnung wahrscheinlich nicht genommen.´
Das andere Problem ist ja die Nebenkostenabrechnung.Die erste Abrechnung war überhaupt nicht nachvollziehbar.
Zwei Wochen später kam eine neue Nebenkostenabrechnung.Zwar weniger Geld,trotzdem sehr verwirrend.
Da hier mehrere Mieter sind,unter anderem auch vermietete Ladengeschäfte,blickt keiner der Mieter da mehr durch.Hier ist ein ständiger Mieterwechsel.
Einige sind schon mit dem Vermieter seit Jahren im Rechtsstreit.
Habe ich nicht das Recht eine Abrechnung zu bekommen,die für mich nachvollziehbar ist??
Es geht ja nicht darum,das ich nicht zahlen will,sondern ich möcht wissen für was!!!
Susanne
Habe ich nicht das Recht eine Abrechnung zu bekommen,die für mich nachvollziehbar ist?? [/quote:f34ed]
Ja, absolut.
Möglichkeit: es ist durch Urteile belegt, dass auch "Otto Normalmieter" die Abrechnung verstehen soll, daher ist die formelle Voraussetzung auch die sog. Transparenz. Du lässt von einem Fachmann prüfen, ob die vorliegt oder nicht, ggf. musst Du dann auch die Konsequenz ziehen und klagen, wenn Du nicht bezahlen willst, dann wird die Streitigkeit vor Gericht geklärt.
Oder Du "stellst dich ganz blond", machst Madonnenaugen bei Deinem Vermieter und bittest ihn darum, Dich mal mit Dir zusammenzusatzen, und Dir die Abrechnung zu erklären.
Dann könnt Ihr Euch auch über den Punkt unterhalten, dass Du der Meinung bist, eine Warmmiete zu zahlen....