anitari
Hallo HerrW,
erstmal Grundsätzlich:
Der Vermieter - der Du in diesem Fall bist - hat ein Sonderkündigungsrecht bei Vermietung von möbl. Wohnraum innerhalb seiner selbsbwohnten Wohnung bzw. seinem Haus.
Das kannst alles unter §§549 und 573a und c BGB nachlesen.
Ein mündlicher Vertrag ist natürlich immer schwer nachweisbar.
Ich würde dem Untermieter, schriftlich kündigen. Ich weiß ja nicht was ihr als Kündigungsfrist vereinbart habt. Aber rechtens wäre eine Küdigung zum 28.02.07
Die Kündigung muß bis zum 14.02. beim Untermieter sein.
In der Hoffnung Dir etwas geholfen zu haben
grüßt Anita
Nachtrag: Bei dem Sonderkündigungsrecht braucht der Vermieter keine Begründung für eine Kündigung!
HerrW
Danke schonmal!
Der Untermieter bin ich, scheint aus dem Text nicht ganz hervorgegangen zu sein. Das Zimmer ist nicht möbliert.
grüße
anitari
Hallo HerrW,
Der Untermieter bin ich, scheint aus dem Text nicht ganz hervorgegangen zu sein[/quote:d284d]
Nein ist es nicht <!-- s --><!-- s -->
Ob das Zimmer möbliert ist oder nicht spielt keine Rolle, da die anderen - von Dir MITgenutzten Räume - vom Vermieter eingerichtet/möbliert sind. Sprich Küche, Haushaltsgegenstände und - geräte. Z. B. Herd und Waschmaschine.
Da beißt die Maus keinen Faden ab. Der Vermieter kann Dir - ohne Grund - mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende Kündigen.
Gruß Anita
HerrW
Muss diese Kündigung schriftlich erfolgen oder recht da eine mündliche?
im § 568 Abs. 1 BGB. steht doch das unabhängig von der Form des Mietvertrages (mündlich, schriftlich) die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss. Nur Trifft das auch in diesem Fall zu?
Mit den Haushaltsgegenständen etc. bin ich mir nicht Sicher, die hälfe ist von mir, die andere von ihr.