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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.
Zur Vorgeschichte:
Seit November 2006 wohnt Untermieter A ich in einer neuen WG zur Untermiete. (2er WG, der Hauptmieter und er als der Untermieter) Es wurde kein schriftlicher Untermietvertrag abgeschlossen. Die Hausverwaltung weiß zwar, dass der Untermieter zur Untermiete beim Hauptmieter wohnt, einen schriftlichen Vertrag hat dieser aber nicht. Allerdings hat er die Kaution an die Hausverwaltung gezahlt. Ende Dezember 2006 gibt der Hauptmieter dem Untermieter die Informarmation er solle bis Ende Januar ausziehen, gibt als Grund familiäre Dinge an. Nun hat der Untermieter bis Dato keine passende Wohnung/WG gefunden, bekommt aber am 26. Januar die Information er solle bis zum 8 Februar ausziehen. Es handelt sich nicht um ein möbliertes Zimmer.
Die eigentliche Frage:
Hat der Untermieter irgendwelche Rechte welche es dem Hauptmieter verbieten ihn einfach so samt Hab und Gut auf die Straße zu setzten? Gibt es bei einem mündlichen Mietvertrag irgendwelche Kündigungsfristen?
Wie kann man im Zweifelsfall einen mündlichen Mietvertrag nachweisen?
Um keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen. Der Untermieter möchte sich keinesfalls festsetzen. Er möchte ausziehen, aber in Ruhe und ohne Zwang gar rausgeforfen zu werden.

Ich bin über jede Antwort dankbar.
Grüße

4 Kommentare zu „Kündigungsschutz in WG ohne Untermietvertrag”

anitari Profi

Hallo HerrW,

erstmal Grundsätzlich:

Der Vermieter - der Du in diesem Fall bist - hat ein Sonderkündigungsrecht bei Vermietung von möbl. Wohnraum innerhalb seiner selbsbwohnten Wohnung bzw. seinem Haus.

Das kannst alles unter §§549 und 573a und c BGB nachlesen.

Ein mündlicher Vertrag ist natürlich immer schwer nachweisbar.

Ich würde dem Untermieter, schriftlich kündigen. Ich weiß ja nicht was ihr als Kündigungsfrist vereinbart habt. Aber rechtens wäre eine Küdigung zum 28.02.07
Die Kündigung muß bis zum 14.02. beim Untermieter sein.

In der Hoffnung Dir etwas geholfen zu haben


grüßt Anita

Nachtrag: Bei dem Sonderkündigungsrecht braucht der Vermieter keine Begründung für eine Kündigung!

HerrW

Danke schonmal!
Der Untermieter bin ich, scheint aus dem Text nicht ganz hervorgegangen zu sein. Das Zimmer ist nicht möbliert.

grüße

anitari Profi

Hallo HerrW,

Der Untermieter bin ich, scheint aus dem Text nicht ganz hervorgegangen zu sein[/quote:d284d]
Nein ist es nicht <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->


Ob das Zimmer möbliert ist oder nicht spielt keine Rolle, da die anderen - von Dir MITgenutzten Räume - vom Vermieter eingerichtet/möbliert sind. Sprich Küche, Haushaltsgegenstände und - geräte. Z. B. Herd und Waschmaschine.

Da beißt die Maus keinen Faden ab. Der Vermieter kann Dir - ohne Grund - mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende Kündigen.


Gruß Anita

HerrW

Muss diese Kündigung schriftlich erfolgen oder recht da eine mündliche?
im § 568 Abs. 1 BGB. steht doch das unabhängig von der Form des Mietvertrages (mündlich, schriftlich) die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss. Nur Trifft das auch in diesem Fall zu?

Mit den Haushaltsgegenständen etc. bin ich mir nicht Sicher, die hälfe ist von mir, die andere von ihr.

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