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mc117 hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es zulässig, für eine Einliegerwohnung die Heizkosten im Verhältnis der Wohnungsfläche zur Gesamtfläche des Hauses zu veranschlagen. Der Rest des Hauses wird vn der der Familie des Vermieters bewohnt. Die Einliegerwohnung wäre generell tagsüber leer, da beide Mieter ganztägig berufstätig sind. Selbst wenn diese Vorgehensweise zulässig ist, sollte davon abzuraten sein, oder? Kann man den Vermieter zur Installation eines separaten Zählers verpflichten?

Danke vorab.

Gruß

1 Kommentar zu „Heizkostenumlage auf Wohnfläche”

Susanne Experte! 28.11.2008 16:44

Die Heizkostenverordnung findest Du online und kannst dort alles Wissenswerte nachlesen. Kurz gesagt müssen Verbrauchsmessgeräte an die Heizkörper, die Umlage erfolgt 50-70% nach Verbrauch und 30-50% nach Grundkosten. Wohnt man mit dem VM in einem 2 Fam Haus sieht das schon wieder anders aus.

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