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Schenkungssteuer: Geldgeschenk für Grundstückserwerb
Wollen Eltern ihren Kindern bei der Baufinanzierung finanziell unter die Arme greifen, sollte die Schenkung des Geldes mit der Auflage verbunden werden, dass die Geldmittel ausschließlich für den Erwerb eines Grundstücks zu verwenden sind. Dann nämlich bemisst sich die Schenkungssteuer nicht nach der Höhe des geschenkten Geldbetrages, sondern nach dem erheblich niedrigeren steuerlichen Wert des Grundstücks. Die Anerkennung derartiger Schenkungen setzt nicht zwingend voraus, dass das Geld bereits vor dem Grundstückserwerb zur Verfügung steht. Es reicht, dass die feste Zusage vor dem Kauf abgegeben wurde. Dies sollte zum Nachweis schriftlich erfolgen.
Urteil des BFH vom 10.11.2004
II R 44/02
Pressemitteilung des BFH