Forseti 04.12.2011 15:08
Von wann bis wann gilt Ihr Abrechnungszeitraum bei den Betriebskosten.
Alle Rechnungen eines Zeitraums von 12 Monaten, für die die Betriebskosten abgerechnet werden, müssen berücksichtigt werden. Ihr Auszugsdatum spielt dabei keine Rolle
Mich wundert aber, wie Anfang Dezember die Abrechnung für dieses Jahr schon erstellt worden sein kann.
Berthelstal 04.12.2011 15:17
Das ist genau so korrekt wie ich auch die Verwunderung mit @Forseti teile.
Cherilyn 04.12.2011 18:01
Der Abrechnungszeitraum ist Okt. 2010 - Nov. 2011. Heißt das, dass dann nur der Preis des Heizöls, dass der Vermieter im Okt. 2011 getankt hat, abgerechnet wird? Es müsste doch auch der vorherige Preis maßgebend sein oder?
Cherilyn 04.12.2011 18:02
Ach ja und da wir ja seit Oktober 2011 keine Nebenkosten mehr verbraucht haben, konnte der Vermieter uns die Abrechnung schon früher machen.
Forseti 04.12.2011 18:10
Ich befürchte einen Gedankenfehler bei Ihnen. Heizöl wird doch nicht nur 1x im Jahr getankt, bei der Abrechnung müssen doch alle Rechnungen des Jahres auftauchen, mit Anfangsbestand des Vorjahres und Restbstand von diesem Jahr.
Und keine Nebenkosten kann doch auch nicht sein, Versicherungen, Grundsteuer, Kabelanschluss u.a. muss doch auch bezahlt werden, oder meinen Sie, dass kostet nichts?
Wenn aber Ihr Vermieter die Heizkosten berechnet hat, dann gehe ich davon aus, dass keine Abrechnungsfirma eingeschaltet war. In diesem Fall kann Ihnen kein Forum helfen, denn hier weiß niemand welche Absprachen Sie getroffen haben.
Cherilyn 04.12.2011 20:58
Das mag sein, aber gibt es in diesem Fall keine gesetzliche Regelung? Es wurde nämlich keine Absprache bzgl. der Preisberechnung des Heizöls getroffen.
Berthelstal 04.12.2011 22:47
"Der Abrechnungszeitraum ist Okt. 2010 - Nov. 2011." Das wären 14 Monate, es dürfen aber nur 12 sein.
Wir haben von Okt. 2010 - Nov 2011 in Miete gewohnt. Auch das sind 14 Monate; Ihr früherer Auszug spielt keine Rolle.
Also nehmen Sie die Abrechnung und den Mietvertrag mit zu einer örtlichen Beratung. Hier kann zu den widersprüchlichen Angaben leider nichts Konkretes gesagt werden.
Forseti 05.12.2011 08:37
@Cherilyn
Sie fragen: "Das mag sein, aber gibt es in diesem Fall keine gesetzliche Regelung?"
Dabei habe ich Ihnen diese Regelung bereits genannt, alle Rechnungen des Zeitraums für die die Abrechnung gilt werden berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie schon dort oder nicht mehr wohnten.
Ist das denn so schwer zu verstehen? Und jetzt sollte hier mit den Fragen und Antworten Schluss sein. Wenn jemand wie Sie so beratungsresistent ist, sollte ein Anwalt beauftragt werden.
Butzel 07.12.2011 21:54
Deutlich preiswerter als der Anwalt ist auf jeden Fall der Mieterverein. Immer erst mal dahin gehen!
Die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Heizkosten wäre die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenverordnung.
Findest Du hier http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf und hier http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf.
Was das Preis fürs Öl angeht gilt: Was zuerst drin war wird zuerst verbraucht. Also zu dem jeweils bezahltem Preis. Das heißt wohl FIFO (First In First Out) Methode!
Mehr dazu hier http://www.nebenkosten-abrechnung.org/2011/10/zentrale-heizungsanlage/ oder
http://www.energieverbraucher.de/itool3/itool3/frontend/49/site__263/NewsDetail__11618 hier.