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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
habe mal eine Frage an Euch! Haben meine Lebensgefährtin und ich anspruch auf Wohngeld? Wir befinden uns in folgender Situation: Ich verdiene 1314,41€ netto und meine Lebengefährtin geht jetzt in die Elternzeit und bekommt 300,00€. Für unser Kind bekommen wir ganz normal wie alle auch Kindergeld in Höhe von 154,00€. Wo kann ich mir das Wohngeld am schnellsten Online vielleicht berechnen lassen. Wir wohnen in MV Landkreis Nordwestmecklenburg. Vielleicht gibt es auch ein aktuelles Programm womit ich es berechnen kann oder es kann mir jemand andere Tips geben. Da wir noch nicht verheiratet sind wäre es für uns auch wissenswert wer das Wohngeld beantragen muß. Ich als Hauptverdiener oder Sie weil Sie so geringes Einkommen hat. Danke für jeden Hinweis den Ihr mir geben könnt.
Stichwörter: wohngeldberechnung

1 Kommentar zu „Wohngeldberechnung...”

rhw Experte!

Hallo,

das WG muss der Mieter beantragen, sind beide Mieter, dann der 'Haushaltsvorstand' - soll heißen, der mit seinem Einkommen überwiegend zum Lebensunterhalt beitragen kann.

Kindergeld spielt keine Rolle mehr.

Ob ein Wohngeldanspruch besteht, hängt natürlich noch erheblich von den Kosten der Wohnung und einigen weiteren Gegebenheiten ab und lässt sich von daher auf Grund der bisherigen Angaben nicht einschätzen.

MfG
rhw

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