rhw
Hallo,
das WG muss der Mieter beantragen, sind beide Mieter, dann der 'Haushaltsvorstand' - soll heißen, der mit seinem Einkommen überwiegend zum Lebensunterhalt beitragen kann.
Kindergeld spielt keine Rolle mehr.
Ob ein Wohngeldanspruch besteht, hängt natürlich noch erheblich von den Kosten der Wohnung und einigen weiteren Gegebenheiten ab und lässt sich von daher auf Grund der bisherigen Angaben nicht einschätzen.
MfG
rhw