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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage bezüglich der Heizölkosten bzw. des angesetzten Preises in meiner Nebenkostenabrechnung.

Zum 30. April 2005 bin ich aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen.
Dies war eine Einliegerwohnung im Haus meines Vermieters. Verbrauchszähler gab es keine. Laut Mietvertrag sind die Kosten der verbrauchten Brennstoffe [/b:b8b2f]nach qm Wohnfläche zu bezahlen.
Als Abrechnungszeitraum ist in der Nk-Abrechnung der 01.07.2004-30.04.2005 angegeben.

Nun habe ich im November 05 eine Nebenkostenabrechnung erhalten, der eine Rechnung über eine Ölpreislieferung vom 28.9.2005 zu einem Preis von 58,58 Euro je 100L incl. MwSt beigefügt war.
Diesen Preis hat mein Vermieter als Grundlage zur Berechnung meiner Heizölnebenkosten veranschlagt.

Kurz nachdem ich die Nebenkostenabrechnung erhalten habe, habe ich meinen Vermieter um Aufklärung gebeten. Er wollte meine Anmerkungen prüfen. Nun rief er mich vor 5 Tagen an und sagte ohne weitere Erläuterung dass seine Forderung so berechtigt sei.

Nun meine Fragen, in dem Wissen, dass hier keine detaillierte Rechtsberatung stattfinden kann. Ich hoffe trotzdem auf zahlreiche Hinweise.

1. Welcher Preis ist überhaupt vom Vermieter anzusetzen?

1a. Hat der Vermieter das Recht zur Abrechnung den Wiederbeschaffungspreis anzusetzen? Oder hätte er den Preis der verbrauchten Stoffe ansetzen müssen (vermutlich aus einer Befüllung irgendwann im Jahr 2004).

2. Falls ich den Wiederbeschaffungspreis zahlen müsste, dann ist mir nicht klar, ob nicht ein Preis beim Auszug also 30.März 2005 hätte angesetzt werden müssen!?

Hoffe auf euren Rat und Erfahrung! Tausend Dank im vorraus.

Möchte lieber anonym bleiben. Bitte um Verständnis.
Stichwörter: erstatten + heizölkosten + preis + welchem

0 Kommentare zu „Heizölkosten zu welchem Preis erstatten”

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