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Rollstühle
Für Rollstühle gilt das Gleiche wie für Kinderwagen. Auf alte und kranke Mieter ist jedoch in gesteigertem Maße Rücksicht zu nehmen, so dass ein Verbot hier noch weniger streng zu handhaben ist. Der Vermieter muss deshalb grundsätzlich erlauben, dass der Rollstuhl auf seinem Grundstück abgestellt wird (LG Darmstadt, WM 85, 256).
Quelle: DMB