Gast
Sie haben das Recht, mobile Heizkörper zu verlangen. Zumindest ein oder zwei, je nach Größe der Wohnung, muß der Vermieter Ihnen stellen.
Heizung- und Sanitärfirmen halten solche Heizkörper für den Notfall bereit.
Im November kann den Mietern nicht zugemutet werden für 3 Tage kalt zu sitzen.
Handelt es sich nicht um einen Notfall oder drohendem Notfall mit dem Heizungswechsel, läßt ein Vermieter dies auch besser im Sommer durchführen.
Gast
Vielen Dank für die Informationen, so ähnlich hab ich mir das schon gedacht <!-- s --><!-- s --> Dann werde ich mal höflich anfragen.
Gast
Genau! Höflich ist am Anfang immer die beste Lösung.