Susanne
Hallo Lars und Claudia,
erst mal ruhig Blut, so schnell geht das nicht. Du hast ja schon einige Argumente genannt, die der Kündigungsbegründung widersprechen. Natürlich muss sich hier an die Vereinbarung des MV gehalten werden, da kann man nachher nichts sagen, ich zahl erst, wenn die Mängel behoben sind...Wenn weiterhin abgesprochen wurde, dass Deine Kosten bei Einzug mit der Miete verrechnet werden, solltest Du hier auch eine schriftliche Aufrechnung machen und alles Kosten aufzählen, die Du hattest. Natürlich kannst Du dort auch Deine Mannstunden aufführen.
Damit das Ganze für Euch auf der sicheren Seite ist etc. solltet Ihr auf jeden Fall einen Anwalt aufsichen. Der kann dem VM die entsprechende Post zustellen und auch darüber aufklären, dass man eine hochschwangere Frau nicht fristlos kündigen kann, siehe Härteklausel.
Gast
Nichtbezahlen von Miete und Kaution führt zur ausserordentlichen Kündigung.
Da spielt eine schwangere Frau keine Rolle.
Evtl. bekommt ihr eine verlängerte Räumungsfrist, dafür aber die Anwalst/Gerichtskosten draufgebrummt.
Mein Tip: Sofort Kaution/Miete nachbrzahlen, dann wird die Kündigung unwirksam.
Susanne
Hallo Det,
das stimmte so nicht, weil es auf diesen Fall nicht so platt anzuwenden ist. Bezüglich der Härteklausel spielt die Schwangerschaft natürlich eine Rolle.
Weiterhin hat der Mieter vom Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nach §556a BGB gebrauch gemacht.
Ohne Eigenleistung des Mieters wäre die Wohnung nicht zu Mietbeginn bezugsfähig gewesen, der VM hätte diversen Schadenersatz leisten und u.a. eine Ersatzwohnung stellen müssen. Darüber sollte ihn mal einer aufklären, wenn nötig, halt ein RA oder Gericht!
volker*
Hallo Susanne,
bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB und Abs. 2 sowie § 569 Abs. 1 und Abs. 2 BGB ist § 574 BGB nicht anwendbar, auch nicht, wenn nicht fristlos gekündigt wird.
Hinsichtlich § 536 a BGB obliegt die Beweislast dem Mieter. Deshalb schnell eine entsprechende Abrechnung erstellen und dem Vermieter zustellen.
In diesem Zusammenhang Aufrechnung mit Mietzahlung erklären.
Führt bei einem Urkundenprozess zu einem Vorbehaltsurteil.
Viele Grüße
Volker
Gast
Hallo Susanne,
ich hab das grad mitgemacht, genau dieses Spiel, von der Vermieterseite her.
Es gibt ne längere Räumungsfrist und das Thema ist durch.
Auch die Aufrechnung mit der Mietzahlung führt da nicht zum Ziel, da keine Beweise da sind (Mündlich ? Nie mehr)
Kaution steht auch noch aus. Da wird jeder Richter stutzig.
Gruss det11
(sollte jemand Interesse an meinem 'Fall' haben, ich mail gerne mal mein Kopien weiter)
bikerboy
Hallo,
danke erstamal für die vielen Tips euch allen.
Grundsätzlich haben wir kein Problem damit hier die Miete zu zahlen, allerdings sehen wir es nicht ein für eine Wohnung welche völlig verwahrlost und nicht renoviert war die komplette Miete zu zahlen. Ebenfalls konnten wir die Wohnung trotz der gebrachten Eigenleistungen erst viel später beziehen und konnten somit auch nicht die terminlich vereinbarte Übergabe der alten Wohnung halten. Was die Kaution angeht währe dies ebenfalls kein Problem (er will eine Bankbürgschaft), allerdings hat der Vermieter ja von der Vormieterin die Kaution einbehalten um Mängel zu beseitigen was er ja aber nicht tut. Ich möchte keine Kaution leisten bevor die Mängel nicht instand gesetzt sind um dann nicht bei einem späteren Auszug so dazustehen wie die Vormieterin, nämlich das dieser die dein auch einbehällt, erst recht nicht weil es ja kein ordentliches Übergabeprotokoll gibt und sich dann ja nicht nachvollziehen läst welche Mängel denn nun wirklich schon da waren.
Ebenfalls sehe ich nicht ein 100% Miete zu zahlen wenn es in der Wohnung schimmelt oder mann auf Toilette nie allein ist weil das Ungeziefer rumläuft.
Nach meiner Auffassung denke ich das der Vermieter diese Mängel nicht beseitigen will (Kosten) und daher lieber den Weg nehmen will seine nervenden Mieter einfach zu kündigen und dann neu zu vermieten, denn sein Problem wird sein das er ebenfalls kein ordentliches Übergabeprotokoll hat, daher diese Mängel eigentlich beseitigen muss und nicht so recht weis wem er es dann berechnen soll. Denn wenn ich ehrlich bin hätten wir die meisten Mängel bei einer normalen Wohnungsübergabe nicht gesehen und diese dann erst nachher wenn es zu spät ist festgestellt.
Somit will er uns raus haben, die gröbsten Mängel etwas vertuschen, mit dem nächsten Mieter eine ordentliche Wohnungsübergabe machen und wenn der dann die Mängel feststellt ist es zu spät und dieser hält schön den Mund und zahlt braff die Miete. Oder denke ich da falsch??
Ebenfalls stört mich der Zeitraum welchen er uns gelassen hat, nämlich 8 Tage bis zur Räumung und die Mietzahlungen möchte er natürlich auch zu 100 % nachgezahlt haben ... von den vereinbarten Nachlässen ist da keine Rede mehr.
Danke für euch schon mal, Lars