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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgender Sachverhalt.

Unser Abrechnungszeitraum ist vom Okt - Sept eines jeden Jahres. Ende Mai bekam ich die NK. Da keine Zählerstände drauf waren habe ich die Zählerstände für Wasser und Allgemeinstrom jeweils zum Beginn und zum Ende der Abrechnungsperiode schriftlich bei meinem VM zwei Tage später verlangt, ebenso noch den Nachweis über die Stunden der Gartenarbeit. Mitte Juli erhielt ich dann lediglich die Zählerstände für das Wasser. Alle anderen Zählerstände und Nachweise bekam ich nicht! In dem Schreiben meines VM wies dieser darauf hin, dass das Wasser immer kalenderjährlich abgerechnet wird, da auch die Hauptwasseruhr immer zum Jahresende von der Gemeinde abgelesen wird. Nach Prüfung durch Anwalt war dann klar, dass die NK-Abrechnung ungültig ist und die geforderte Nachzahlung nicht geleistet werden muss. Meinem VM wurde Anfang August mitgeteilt, dass die NK in der vorliegenden Form nicht verbindlich ist und somit keine Fälligkeit vorliegt. Weitere Hinweise warum und weshalb dem so ist wurden von mir nicht gemacht.

Nun meine Frage:

Wann läuft die Frist für die Zustellung einer korrekten und somit fälligen Nebenkostenabrechnung ab? Meiner Meinung am 30.9. denn eine nicht verbindliche NK ist wie keine NK, oder?

Bin mal gespannt.

Grüsse

Endu
Stichwörter: verjährt + wann + nk + ungültig

11 Kommentare zu „NK ungültig, wann verjährt?”

Susanne Experte!

Nein, das ist so nicht korrekt. Der VM hat Zeit zur Korrektur, die über die übliche Frist hinausgeht. Dass er nicht nochmals 12 Monate Zeit hat, sollte beiden Seiten klar sein-allerdings ist mir hier keine übliche Zeitspanne bekannt oder ein Urteil darüber.
Ich würde mir das so vorstellen: die Zustellung war innerhallb der möglichen Frist. Jetzt stellt sich die Frage: ist die Abrechnung formell nicht korrekt als Ganzes oder stehen lediglich einzelne Positionen zur Diskussion. Wenn es bei Deiner lediglich um die Position Wasser geht, ist nicht automatisch die Gesamtrechnung falsch. Sind die anderen Positionen nicht zu bemängeln, muss lediglich die Ps. Wasser korrigiert werden. Ergibt sich ohne die Pos. Wasser eine Nachzahlung, muss diese erbracht werden.
Der VM hat demnach schnellstmöglich zu korrigieren oder lässt anwaltlich prüfen, dass die Abrechnung richtig ist. Dann muss er seine Forderung wohl gerichtlich erstreiten.

fin Experte!

Laut BGH-Urteil ist ein Vermieter nicht verpflichtet eine korrigierte Abrechnung innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes zuzustellen. Auch eine inhaltlich falsche Abrechnung kann formell richtig sein, urteilten die Richter.
Der Vermieter kann demnach auch nach Ablauf von 12 Monaten die Abrechnung korrigieren, ohne den Anspruch auf Nebenkosten zu verlieren.
Allerdings mit dem Unterschied, dass er höhere Nebenkosten als in der vorangegangenen Abrechnung nicht mehr geltend machen kann.
Der Mieter bleibt demzufolge aber verpflichtet, einen korrigierten Betrag bis zur Höhe des ursprünglich geforderten Betrages zu zahlen.
Eine Nebenkostenabrechnung muß nicht zwingend Zählerstände enthalten. Diese können, wenn angezweifelt, in den einzelnen Abrechnungen beim Vermieter eingesehen werden.

Endu Profi

Nun es ist aber so, dass auf meine Bitte hin mir die Zählerstände von Wasser und Strom sowie die Auflistung der Gartenarbeit lediglich die Zählerstände vom Wasser mitgeteilt wurden, und diese sind noch kalenderjährlich und nicht im Zeitraum der Abrechnung.

Auch meine Frage in dem Schreiben nach dem Zähler für die Heizung blieb unbeantwortet. Wir vermuten nämlich dass die Heizung auch über den Allgemeinstrom läuft und einmal über diesen und zum anderen über die Heizkostenabrechnung abgerechnet wird. Da in der Heizkostenabrechnung auch eine Position Strom für Heizung ist. Einen weiteren Zähler für die Heizung konnte ich aber nirgends finden.

Die anderen Positionen kann ich erst beurteilen wenn mein Schreiben mit Bitte um Zählerstände, Auflistung Gartenarbeit und der Frage nach dem Heizungsstrom vollständig beantwortet ist. Bis jetzt ist das noch offen auch haben wir noch keine neue Abrechnung vom VM erhalten.

Deshalb drei Fragen:

1. Nun wäre es natürlich interessant zu wissen wann seine Frist abläuft um eine gültige bzw. fällige Abrechnung zu erstellen.

2. Wieviel Versuche hat der VM denn?

3. Wann ist eine Abrechnung formell nicht korrekt?

Danke für eure Meinungen!

Gruss

Endu

fin Experte!

I.d.R. gibt es auch keinen "Zähler" für die Heizungsanlage und damit auch keinen Zählerstand. Der Vermieter kann daher keinen Zählerstand übermitteln den es gar nicht gibt.
Stromkosten für Heizung laufen in aller Regel über den Allgemeinzähler, da der Strom ja auch schließlich für die Allgemeinheit, sprich die Nutzer, da ist. Und i.d.R. befindet sich eine Heizungsanlage im Keller, - und Kellerstrom geht über Allgemeinzähler. Abgerechnet wird das in der Heizkostenabrechnung mit den Grundkosten für Heizung und Warmwasser, bei Heizung nach qm-Wohnfläche oder nach Rauminhalt, bei Warmwasser nach qm-Wohn-oder Nutzfläche aufgeteilt. Alles rechtens so.

Endu Profi

Ja, eben fin, da sieht man einmal mehr dass du die Beiträge entweder nicht richtig liest oder nicht verstehst.

Ich mach dir jetzt mal ein Beispiel wie es bei uns ist:

Also Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum lt. Zähler = 250,- €
Wie gesagt das ist der Stromverbrauch der sich aus den verbrauchten kwh in € vom Zähler errechnen.

So diese 250,- € wurden auf die Mietparteien richtig umgelegt. Soweit kein Problem. Nun tauchen aber nochmals 150 € Heizungsstrom in der Heizkostenabrechnung auf! So, diese 150 € wurden aber nicht auf die 250 € des Allgemeinstroms angerechnet. Somit haben bzw. hätten wir einen gesamten Stromverbrauch von 400 €. Der Zähler gibt aber nur Strom für rund 250 € her. Also ist an der Sache doch was oberfaul!!! <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Wie gesagt das sind Beispielangaben und nicht die wirklichen Zahlen. Aber so in dem Rahmen bewegt sich das Ganze. Darum will ich vom VM seine Zählerstande wissen auf denen sich seine Abrechnung stützt. Ich habe natürlich immer wieder für mich die Zählerstände notiert, aber das braucht der VM ja nicht wissen. Aufgrund dieser Zählerstände kassiert der VM den Heizungsstrom doppelt, einmal über die Allgemeinstromabrechnung und einmal über die Heizungskostenabrechnung in den Grundkosten.

Aber wenn möglich würden mich noch weitere Meinungen zu meinen o.g. Fragen interessieren.

fin Experte!

Wenn man erst ein Beispiel braucht "wie das bei uns ist", dann hat das ganz sicher nichts damit zu tun, dass jemand einen Beitrag nicht richtig liest oder nicht versteht <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

neuling78

Hallo!

Ich habe zum ersten mal eine eigene Wohnung und die ist auch nicht grad groß.

32 m2, meine Miete ist als Vorauszahlung deklariert, Miete 380 Euro

Ich bin Oktober 2005 eingezogen und habe heute eine Abrechnung über Heizkosten bekommen.
Abrechnungszeitraum: 01.06.05 - 31.05.06
Ich muss dazu sagen, dass ich ein Mensch bin, der sehr sehr wenig heizt.

Ihre Vorauszahlung: 8 Monate X 32,32 Euro = 338,56 Euro
Ihre Heizkosten : = 586,28 Euro

Nachzahlung 205,40 Euro bitte in bar

Ich vermute hier, dass es nicht ganz korrekt abgerechnet wurde, weil vieles mit Kugelschreiber vom VM nachgetragen wurde.

Hier die Rechnung:
Auf die Nutzer zu verteilenden Gesamtkosten: 7.000 Euro

IHRE HEIZKOSTEN 7.000
davon = Gesamt = Betrag
je = Ihre = Ihre
Einheit Einheiten Kosten
30 % Grundkosten 2.100 Euro = 714 m2 = 2,955 = 28,69 = 84,80 Euro
70 % Verbrauch 4.900 Euro = 299,5 = 16,44 = 30,50 = 501,48 Euro


Was mich interessiert. Ob das alles so korrekt ist? Ich meine, ich habe für 8 Monate gewohnt und evtl. doch für 12 Monate bezahlt?

Wäre superfroh, wenn mir jemand das erklären könnte.

neuling78

Hallo!

Ich habe zum ersten mal eine eigene Wohnung und die ist auch nicht grad groß.

32 m2, meine Miete ist als Vorauszahlung deklariert, Miete 380 Euro

Ich bin Oktober 2005 eingezogen und habe heute eine Abrechnung über Heizkosten bekommen.
Abrechnungszeitraum: 01.06.05 - 31.05.06
Ich muss dazu sagen, dass ich ein Mensch bin, der sehr sehr wenig heizt.

Ihre Vorauszahlung: 8 Monate X 32,32 Euro = 338,56 Euro
Ihre Heizkosten : = 586,28 Euro

Nachzahlung 205,40 Euro bitte in bar

Ich vermute hier, dass es nicht ganz korrekt abgerechnet wurde, weil vieles mit Kugelschreiber vom VM nachgetragen wurde.

Hier die Rechnung:
Auf die Nutzer zu verteilenden Gesamtkosten: 7.000 Euro

IHRE HEIZKOSTEN 7.000
davon = Gesamt = Betrag
je = Ihre = Ihre
Einheit Einheiten Kosten
30 % Grundkosten 2.100 Euro = 714 m2 = 2,955 = 28,69 = 84,80 Euro
70 % Verbrauch 4.900 Euro = 299,5 = 16,44 = 30,50 = 501,48 Euro


Was mich interessiert. Ob das alles so korrekt ist? Ich meine, ich habe für 8 Monate gewohnt und evtl. doch für 12 Monate bezahlt?

Wäre superfroh, wenn mir jemand das erklären könnte.Â

hh Profi

Ja, es sieht so aus, als ob er Dir die gesamte Jahresabrechnung aufdrücken wollte. Das ist natürlich nicht zulässig, wenn Du im Abrechnungszeitraum nur 8 Monate dort gewohnt hast.

Berni911 Experte!

Hey hh,

wie kommste den auf den Trichter ?

Also, die 28,69, sind anteilige m² WFL. für ein Teiljahr. sonst würde da ja 32.32 stehen!

Also Schwachsinn was du da schreibst! Davon ab, stimmt die Zahl irgendwie nicht. Juni,Juli,August und September wären 150 Heizgradtage entsprechen 7 %, dann komm ich auf 32,32*0,93= 30,06

Bist da irgendwie am 10. Oktober eingezogen ? Deine 28,69, entsprechen ca. 12%, Also irgendwann im Oktober.

Die 30,5 sind der anteilige Jahresverbrauch deiner Wohnung, VE oder KW/h oder Strich oder sonstwas. 299,5, die des ganzen Hauses.
Also, wo kommen die 30,50 her und wie setzen die sich zusammen ?
Muss man halt mal den Vermieter fragen. Im Sommer wird nicht viel geheizt wurden sein, daher kannste mit deinen 8 Monaten hier nix werden. Da haste halt die 8 Monate erwischt, in denen geheizt wird.Das entspricht dann schon der Jahresheizleistung.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Berni911 Experte!

@ Endu,

warum fragst du uns hier Löcher in den Bauch, wenn du eh einen Anwalt eingeschaltet hast????????????????????
Der wird ja wohl wissen, wann die Fristen ablaufen!

Man darf nach der HKVO bis zu 5% der Brennstoffkosten als Stromkosten annehmen. Alsolass dir von deinem Vermieter die Stromrechnung vorlegen und vergleich die Zahlen. Das sollte für deinen Anwalt auch nicht zu schwierig sein!
Beachte aber bitte dabei, dass der Vermieter auch im Haus wohnen könnte und das die Heizung über seinen Stromzähler läuft. Dann stimmt die Rechnung wieder.

Über alles andere sollten wir hier nicht spekulieren und sich dein Anwalt ein neues Fachgebiet suchen, wenn sein Klient hier nach Ratschlägen such muss.

Gruss <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

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