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libomadi hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Freunde,

Es sind waghalsige unterstellungen die auf mich zurasen
Ich erzähle wie alles begann. letzten Donnerstag kam ein Instalateur von der Techem und sollte die alten Wasserzähler wechseln und neue einbauen. Im Bad lief alles glatt und in der Küche haben wir alles unter der Spüle frei gemacht und liesen den Mann seine Arbeit erledigen. Er war nach 5-6 Minuten fertig und hat seine Arbeit mit einer Plombe/Siegel abgeschlossen und ging daraufhin. 10 minuten später kam ein Zweiter und hatte ein Laptop dabei und hat irgendetwas notiert und hatte mich hergerufen und wollte wissen wer das hier angestellt hat. Ich wusste anfangs nicht was er meinte und dachte er meinte das Schränkchen und zeigt nach hinten und deutete auf ein Anschluss.
Die Waschmaschine und Spülmaschine waren mit einen Verteiler vor den Zähler angeschlossen und ich wusste nicht was das bedeuten soll. Er meinte wir wären das gewesen und müssten dafür gerade stehen. Wir waren erst mal baff und wussten nicht was zu sagen war. Wir holten einen Bekannten der sich die sache anschauen sollte un der meinte der Installateur hätte ohne ende gepfuscht. Der wasser zähler hätte am Anfang der leitung angeschlossen werden.
Den wasserzähler nur am Wasserhahnschlauch anzuschließen und dann es noch auf der Falschen Seite zu verplomben zeugte von seiner Inkompetenz.

Gestern trudelte eine Schreiben der Hausverwaltung und kündigte ein saftige nachzahlung an die zur Abrechnung 2012 kommen sollte, dennn wir schlossen angeblich die Wasch und Spülmaschine vor dem Zähler. Heute war der Hausmeister da und ließ einen von ihnen geschickten Installateur und meinte das man davon ausgehen müsste das die Spülmaschine und Waschine wahrscheinlich 5-6 Jahre nicht erfasst wurden, ( wir hatten einen Kaltwasserzählerstand von 300.000 m^3 in der Küche!!).

Mir wäre heute fast der Kragen geplatzt bei solch einer Behauptung. Was kann man tun?

2 Kommentare zu „Maßlose Unterstellungen”

forsetis Experte! 05.09.2013 18:12

Tut mir Leid, aber ich blick bei der Frage nicht durch, wer was wann zu wem gesagt hat, oder gesagt haben soll. Das kann nur jemand kommentieren, der sich vor Ort ein Bild machen kann.

data100data100 Profi 10.09.2013 11:48

Es ist zuersteinmal eine GFrage der Beweißlast:

1. Die Darlegungs- und Beweislast für einen Mangel der Mietsache und das Verschulden des Vermieters ist nach den beiderseitigen Verantwortungsbereichen verteilt. Der Vermieter muß darlegen und beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Herrschafts- und Obhutsbereich des Mieters. Hat er diesen Beweis geführt, muß der Mieter nachweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat (z.B. BGH, Urteil vom 15. März 2000 - XII ZR 81/97).
2. Behauptet der Mieter, die Mietsache sei nach Reparaturversuchen des Vermieters immer noch mangelhaft, so trägt der Vermieter die Beweislast für den Erfolg seiner Mängelbeseitigungsmaßnahmen. BGH 12. Zivilsenat, Urteil vom 1. März 2000, Az: XII ZR 272/97 Quelle : NJW 2000, 2344-2346.


Hier würde ich auf jeden Fall zu einem Anwalt mit Fachrichtung Mietrecht gehen denn dieser Sache läßt sich nur über ein Gerichtsverfahren wohl engültig klären !

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